Graz.- (19. Oktober 2009) Die steirischen Bürgerinnen und Bürger erwarten eine funktionierende, kostengünstige Verwaltung, die maßgeschneiderte Lösungen anbietet. Die im Arbeitsübereinkommen der Steiermärkischen Landesregierung festgelegte Verwaltungsreform Steiermark umfasst drei Säulen: Aufgaben bedarfsorientiert wahrnehmen, Bürokratie abbauen und Kostenbewusstsein schärfen.
Kernstück der Verwaltungsreform ist das „Wirkungsorientierte Steuerungsmodell". Landesamtsdirektor Dr. Gerhard Ofner: "Stand bislang die Rechtsdurchsetzung im Vordergrund der Verwaltungsaktivitäten, so liegt der Fokus seit der Einführung dieses Steuerungsmodells auf der Frage ´Welche Wirkung will ich mit dieser Maßnahme erzielen?´ Nehmen wir z.B. die Förderungen von Wasserschutzbauten. Zuerst ist zu klären, welche volkswirtschaftlichen Konsequenzen hat es, wenn ich eine bestimmte Summe des Budgets dafür investiere und welche, wenn ich keine Gelder für Förderungen freigebe."
Unverzichtbarer Bestandteil des wirkungsorientierten Steuerungsmodell ist die Aufgabenkritik, so Ofner. „Das Aufgabenspektrum der Landesverwaltung hat sich in den letzten Jahrzehnten ständig erweitert, einmal eingeführte Arbeiten wurden aber nur in Anlassfällen auf Sinnhaftigkeit bzw. Kosten-Nutzen überprüft." Durch die seit Oktober 2007 entwickelte Aufgabenkritik haben die Führungskräfte die Möglichkeit, Leistungen zu identifizieren, die gering nachgefragt werden und deren Bereithaltung relevante Kosten verursacht. Grundlage für diese Einschätzungen ist der nun fertiggestellte Leistungskatalog von 3.800 Einzelleistungen, der zusammen mit der Einmalkostenrechung erstmals eine umfassende Darstellung des Leistungsspektrums der steirischen Landesverwaltung ermöglicht hat.
Im Sinne der drei Säulen der Verwaltungsreform "Aufgaben bedarfsorientiert wahrnehmen, Bürokratie abbauen und Kostenbewusstsein schärfen", wurde seit Beginn der Verwaltungsreform eine Vielzahl von Einzelprojekten umgesetzt. Ofner: „Die Einführung des Förderungscontrolling beispielsweise verhindert Mehrfachförderungen aus Landesmitteln. Die Abwicklung der Förderungen des Landes von rund 1,3 Milliarden Euro mittels 411 Förderungsprogrammen wurde über eine landesweit gültige Rahmenrichtlinie vereinheitlicht. Derzeit werden über die Förderungs-Datenbank rund 61.000 Förderungsfälle verwaltet. Das Förderungscontrolling ist ein Meilenstein auf dem Weg, Förderungs-Missbrauch zu verhindern. Einen hundertprozentigen Schutz gegen Betrug gibt es aber leider nicht." Ein anderes Controlling-System, das Verfahrenscontrolling, bringt insbesondere für die Wirtschaft Vorteile . So wird in allen Bezirkshauptmannschaften ein EDV-gestütztes Controllingsystem für Betriebsanlagen- und Wasserrechtsverfahren eingesetzt. Ziel ist es, 80 Prozent der Verfahren statt binnen sechs Monaten innerhalb von drei Monaten abzuschließen. Ofner: „Das EDV-gestützte Controllingsystem hat sich voll bewährt, so betrug die durchschnittliche Dauer der mehr als 1.100 Betriebsanlagen- und Wasserrechtsverfahren im zweiten Halbjahr 2008 nur mehr 10 Wochen." Als drittes Einzelprojekt-Beispiel der Verwaltungsreform führt Ofner die E-Government Angebote des Landes an. Angefangen von der Beantragung des Familenpasses bis zur elektronischen Erledigung einer Lenkerauskunft können die Steirerinnen und Steirer sich den Postweg bzw. den Weg ins Amt sparen und verschiedenste Anträge bequem von daheim erledigen. 24 Stunden am Tag! In den letzten 12 Monaten gingen in den Fachabteilungen über das E-Government-Angebot rund 70.000 elektronische Anträge ein. Der Internetauftritt des Landes Steiermark, der 100 Fachinformationssyteme umfasst, wird intensiv genutzt: 2008 gab es 100 Millionen Seitenaufrufe und vor kurzem erreichte der steirische Web-Auftritt beim Ranking der österreichischen Bundesländer den hervorragenden dritten Platz.
Nähere Details zu den 17 Einzelprojekten der Verwaltungsreform des Landes Steiermark finden Sie unter www.verwaltungsreform.steiermark.at.
Graz, am 19. Oktober 2009
|