Graz (17. Februar 2011).- In der heutigen Regierungssitzung (17. Februar) wurde der Antrag über die Verordnung zur Neuwahl des Gemeinderates von Fohnsdorf einstimmig beschlossen.
In der Verordnung wurde festgelegt, dass die Wahl der 25 Gemeinderats-Mitglieder der Gemeinde Fohnsdorf ausgeschrieben wird. Gewählt wird am Sonntag, den 25. September 2011. Als Stichtag wurde Montag, der 11. Juli 2011, bestimmt. Das heißt, dass alle EU-Bürger, die bis zum Ablauf dieses Stichtages ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Fohnsdorf haben, wahlberechtigt sind.
Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Bescheid vom 13. Jänner 2011 zur Fortführung der Verwaltung der Gemeinde Fohnsdorf bis zur Angelobung des vom Gemeinderat gewählten Bürgermeisters einen Regierungskommissär eingesetzt. In einem solchen Fall hat die Landesregierung gemäß § 17 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 - GemO, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, binnen 6 Wochen Neuwahlen in den Gemeinderat für die laufende Periode im Landesgesetzblatt auszuschreiben.
Graz, am 17. Februar 2011
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