Einheitliche Standards in Erwachsenenbildung
Graz (17. November 2011).- Zur Schaffung bestmöglicher Qualität und Organisation in der Erwachsenenbildung beschloss die Steiermärkische Landesregierung nach einem Antrag der Bildungslandesrätin Elisabeth Grossmann, dem Ö-CERT-Vertrag (Anerkennung des Qualitätsrahmens in der Erwachsenenbildung) nach Art 15a B.-VG (Bundesverfassungsgesetz) zwischen Bund und Ländern in der Sitzung am 17. November 2011 beizutreten. Derzeit bestehen allerdings noch unterschiedliche Standards in diversen Organisationen. Wie aus offiziellen Angaben hervorgeht, sind derzeit je nach Zählweise bundesweit zwischen 1.800 und 3.000 Organisationen registriert, die ihre Aus- und Weiterbildungsprogramme anbieten. In der Steiermark bestehen schätzungsweise 350 bis 400 Organisationen. Um Verzeichnisse der anerkennenswerten Bildungseinrichtungen künftig anzubieten, erstellten Fachleute in den Ländern einschlägige Qualitätskriterien. Als vorrangige Aufgabe will Bildungslandesrätin Elisabeth Grossmann in der Steiermark mit dem Ö-CERT ein einheitliches Verzeichnis einführen, das Bildungssuchenden, Anbietern dieser Leistungen und Förderern größtmögliche Transparenz bietet. Die bisher in den Ländern erstellten Qualitätsverzeichnisse führten dazu, dass sich überregional tätige Organisationen mehrfachen Anerkennungsverfahren mit zusätzlichem Aufwand und Kosten unterziehen mussten. Wie Landesrätin Grossmann erklärte, wird mit Ö-CERT erstmals ein gesamtösterreichisches System der Qualitätssicherung in der Erwachsenenbildung geschaffen. Bund und Länder verpflichten sich dabei, einmal erworbene Zertifizierungen ungeachtet landesspezifischer Regelungen (zum Beispiel im Rahmen der Weiterbildungsförderung) gegenseitig anzuerkennen.
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