Steiermärkisches Pensionsgesetz 2009
Den Entwurf des Steiermärkischen Pensionsgesetzes 2009 hat Personallandesrat Mag. Helmut Hirt in der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung am Montag eingebracht. Die Neuerungen stellten, so der Landesrat, im Wesentlichen die Umsetzung von Bundesvorgaben dar und betreffen vor allem 2.500 aktive Landesbeamte, zirka 3700 Landesbedienstete im dauernden Ruhestand sowie 2.400 Hin-terbliebene.
Zu den zentralen neuen Bestimmungen gehören die schrittweise Anhebung des Pensionsantrittalters von derzeit 61,5- auf 65 Jahre, die Einführung eines Pensionskorridors ab dem 62. Lebensjahr mit 450 Pensionsversicherungsmonaten sowie ein Bonus beim Verbleiben im Dienststand nach dem 65. Le-bensjahr. Wer dagegen vorzeitig in den Ruhestand treten will, muss mit Abschlägen von 3,36 Prozent (bisher zwei Prozent) pro Jahr rechnen.
Die Anhebung des Pensionssicherungsbeitrages wird zu einem Rückgang von einem Prozent bei den Ruhegenussansprüchen führen. Landesbedienstete, deren Bezug die Grenze von 3.930 Euro übersteigt, leisten bereits einen Solidarbeitrag zur Pensionssicherung. Diese Abgabe wird bei Aktiven um 0,2 Prozent und bei Pensionisten um 0,5 Prozent angehoben.
Dieser Entwurf wird als Regierungsvorlage im Steiermärkischen Landtag eingebracht.
|