Um in der breiten Bevölkerung das Bewusstsein für eine nachhaltig zu sichernde Umwelt zu fördern und hervorragende Leistungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu würdigen, hat die Steiermärkische Landesregierung den Umweltschutzpreis des Landes Steiermark gestiftet.
Der Preis wird für Leistungen in folgenden Sachgebieten verliehen:
Landschaftspflege, Luftreinhaltung, Abfallbeseitigung,
Gewässerschutz, Lärmschutz, Nahrungsmittelschutz und Naturschutz;
Er wird jährlich in folgenden fünf Klassen vergeben:
Leistungen von Schulen, Leistungen von Universitäten,
Leistungen von Umweltinitiativen, Leistungen von Gemeinden,
Leistungen von Industrie und Gewerbe;
Die PreisempfängerInnen in den Kategorien Schulen, Universitäten und Umweltinitiativen erhalten eine Urkunde und einen Geldbetrag von 3.000 Euro.
Die PreisempfängerInnen für Leistungen von Industrie und Gewerbe sowie von Gemeinden erhalten die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Träger des Umweltschutzpreises des Landes Steiermark für das Jahr 2008" sowie des Umweltschutzzeichens. Die Teilung des Preises innerhalb der einzelnen Kategorien ist möglich.
Die PreisträgerInnen müssen aus der Steiermark stammen und dürfen den Preis nicht bereits innerhalb der letzten fünf Jahre einmal erhalten haben. Gemeinden müssen außerdem Mitgliedsgemeinden des Klimabündnisses zum Erhalt der Erdatmosphäre sein oder am Projekt „Mit EMAS zu ökologisch aktiven Gemeinden, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen" teilgenommen haben.
Die Verleihung des Preises erfolgt durch einen Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung auf den Vorschlag einer Jury.
Einreichungsform
Vorschläge sind unter Verwendung des auf dem Portal der Landes-Umwelt-Information Steiermark (www.umwelt.at) unter „Umwelt und Recht" downloadbaren Einreichformulars mit den entsprechenden Unterlagen in elektronischer Form (per E-Mail oder auf CD-Rom) an die Fachabteilung13A zu übermitteln.
Einreichungsfrist: 28. Februar 2009
Einreichungsstelle: Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung 13A Umwelt- und Anlagenrecht
Landhausgasse 7
8010 Graz
E-Mail: fa13a@stmk.gv.at
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