KULTUR: Grazer Altstadtanwalt bestellt
Auf Initiative von Landeshauptmannstellvertreter Dr. Kurt Flecker hat die Steiermärkische Landesregierung in der Sitzung am vergangenen Montag, 19. Jänner 2009 Dr. Manfred Rupprecht, der von der Stadt Graz nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 vorgeschlagen wurde, zum Grazer Altstadtanwalt für die nächsten drei Jahre bestimmt. Dr. Manfred Rupprecht hat jahrelang führende Aufgaben im Amt der Steiermärkischen Landesregierung wahrgenommen und leitete unter anderem die frühere Rechtsabteilung 3, zu deren Aufgaben das Baurecht in Gesetzgebung und Vollziehung gehörte. Die Kompetenz des Altstadtanwalts erstreckt sich auf alle Altstadtschutzzonen: die historische Grazer Altstadt und Murvorstadt (Zone I) und als Pufferzone die daran anschließenden Stadtteile bis zum Glacis und weitere Teile um den Griesplatz und die Annenstraße (Zone II), die Gründerzeit-Erweiterungsviertel in St. Leonhard, Geidorf, Lend, Gries und Jakomini (Zone III), die historischen Ortszentren der Gemeinden, die vor 1938 selbständige Gemeinden waren sowie das LKH-Gelände und rund um Schloss Eggenberg (Zone IV) und das Gebiet um den Kalvarienberg beidseits der Mur (Zone V). Er kann schon in Bauverfahren erster Instanz eingebunden werden; auf alle Fälle steht im das Berufungsrecht gegen Baubescheide zu, die gegen negative Gutachten der Altstadt-Sachverständigenkommission erlassen werden. Zusätzlich kann er nach einer abgewiesenen Berufung eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen, wenn es sich um Bauvorhaben im Weltkulturerbe handelt, also in den Zonen I, II und IV im Bereich rund um Schloss Eggenberg.
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