GESUNDHEIT: Rauchverbot in Speiselokalen
Ausgehend von einer Landtagsinitiative sprach sich die Steiermärkische Landesregierung in der Sit-zung am Montag, 23. Februar 2009, nach einem Antrag von Landesrat Mag. Helmut für ein generelles Rauchverbot in Speiselokalen aus. Im Mittelpunkt dieses Antrages steht die nach dem neuen Tabakgesetz am 1. Jänner 2009 in Kraft getretene gesetzliche Regelung. Danach ist Nikotinkonsum in Lokalen ab 80 Quadratmeter Betriebsfläche zulässig, Betreiber von Lokalen bis zu einer Größe von 50 Quadratmetern entscheiden, ob sie das Lokal als Raucher- oder Nichtraucherlokal führen. Landesrat Mag. Helmut Hirt unterstrich in seinem Antrag, diese Regelung könne nur mit Schwierigkeiten vollzogen werden. Angesichts der Tatsache, dass sogar ¾ der Raucher den Nichtraucherschutz als wichtig einstuften, hält Landesrat Mag. Helmut Hirt die getroffene Regelung für nicht akzeptabel. Außerdem befürworteten 70 Prozent der Steirer rauchfreie Lokale.
In diesem am Montag gefassten Beschluss, der im Steiermärkischen Landtag eingebracht wird, plä-dierte die Steiermärkische Landesregierung dafür, über die Landtagsinitiative hinausgehend, ein generelles Rauchverbot in allen Gastronomiebetrieben vorzusehen.
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