SPITÄLER: Landesmillionen für Privatkrankenhäuser
Zur Finanzierung wesentlicher Investitionen und zur teilweisen Abdeckung von Betriebsabgängen stellt die Steiermärkische Landesregierung für steirische Ordensspitälern sowie private Krankenhäuser und das Geriatrische Gesundheitszentrum der Stadt Graz insgesamt rund 5,42 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Beiträge des Landes sollen sicherstellen, dass diese Spitäler ihren Versorgungsauftrag weiterhin erfüllen können, unterstrich Landesrat Mag. Helmut Hirt in seinem Antrag. Die Ordens- und Privatspitäler leisten, so Landesrat Hirt, wichtige Beiträge zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung, die die öffentlichen Spitäler allein nicht erbringen könnten.
Für die Krankenhäuser der Barmherzigen Brüder in der Grazer Marschallgasse inklusive der Gehörlosen-Abulanz und in Graz-Eggenberg sind 948.300 Euro beziehungsweise 548.700 Euro bestimmt. Das Krankenhaus der Elisabethinen in Graz sowie das Marienkrankenhaus in Vorau erhalten 558.200 Euro beziehungsweise 732.400 Euro. Die Zuschüsse an die Ordensspitäler erfolgen auf Basis eines Vertrages zur Sicherstellung der mittelfristigen Finanzierung der steirischen Ordensspitäler. Dieses Vereinbarung hat die Steiermärkische Landesregierung über Antrag von Spitalslandesrat Mag. Helmut Hirt getroffen. Diese gilt für den Zeitraum 2007-2011 und umfasst den Konvent der Barmherzigen Brüder mit den Krankenhäusern in der Grazer Marschallgasse und in Graz-Eggenberg, das Krankenhaus der Elisabethinen in Graz sowie das Marienkrankenhaus in Vorau. Der gewährte Zuschuss beträgt insgesamt 5,429 Millionen Euro.
Weitere Vereinbarungen traf das Land mit den Vertretern des Neurologischen Therapiezentrums in Kapfenberg, und dem Geriatrischen Gesundheitszentrum der Stadt Graz. Diesen Spitälern werden rund 406.000 Euro beziehungsweise 429.200 Euro nach diesem von der Steiermärkischen Landesregierung am Montag gefassten Beschluss zur Verfügung gestellt.
Dem Gesundheitsfonds Steiermark wird zur leistungsorientierten Abgeltung der stationären Leistungen in den dem Fonds unterliegenden Landeskrankensanstalten ein zweiter Teilbetrag in der Höhe von 7.014 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
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