Graz.- (18.11.2009) Diskriminierung findet statt - ob bewusst oder unbewusst - sie kommt immer wieder vor. Um auf diese Thematik aufmerksam zu machen und gleichzeitig die Menschen zu sensibilisieren, sich mit dem "Anderssein" offen auseinander zu setzen, startete die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Steiermark, Mag. Dr. Sabine Schulze-Bauer, die Steiermark weite Anti-Diskriminierungskampagne "Gleichbehandlung in und außerhalb von Beschäftigung, Aus und Weiterbildung". "Das neue Landes-Gleichbehandlungsgesetz ist nun seit mehr als fünf Jahren in Kraft. Trotzdem ist leider festzustellen, dass Chancengleichheit in der Steiermark nach wie vor nicht selbstverständlich ist. Ich sehe meine Aufgabe deshalb in zwei Schwerpunkten: Einerseits Betroffene über ihre Rechte zu informieren, andererseits präventiv Menschen mit dem 'Anderssein' zu konfrontieren, um Diskriminierungen entgegenzuwirken."
Im Zuge der Kampagne wird in sämtlichen Gemeinden der Steiermark, den Bezirkshauptmannschaften und in allen anderen Dienststellen des Landes entsprechendes Informationsmaterial (Folder und Plakate) aufgelegt. Ziel ist es, auf die Möglichkeit der Beratung und Information durch die Landes-Gleichbehandlungsbeauftragte aufmerksam zu machen, um so schon im Vorfeld tätig zu werden und Chancengleichheit für alle zu gewährleisten.
Mit November 2004 trat das derzeit gültige Landes-Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. In den vergangenen fünf Jahren konnte ein stetiger Anstieg an Beratungsgesprächen sowie Vertretungen im Diskriminierungsbereich verzeichnet werden. So wurden heuer bereits 429 Beschwerdefälle registriert, 2005 waren dies nur 146. Auffallend ist ein Anstieg von Anfragen betreffend der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Ihr Aufgabenbereich beinhaltet ebenso die Beratung und rechtliche Vertretung in Fragen und Anliegen der Gleichbehandlung aufgrund des Geschlechtes sowie auch der Ungleichbehandlung aufgrund des Alters, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung, der Ethnie sowie der Religion oder Weltanschauung.
Die Gleichbehandlungsbeauftrage ist für Bürgerinnen und Bürger, die sich durch Organe des Landes, der Gemeinde und Gemeindeverbände im Hinblick auf Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf Gesundheit, Soziales, Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen - einschließlich Wohnraum und Bildung - diskriminiert fühlen, zuständig. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist auch für alle Bediensteten, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder privatrechtlichen Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Land, zu einer Gemeinde oder zu einem Gemeindeverband stehen, sowie für Personen die sich um ein solches bewerben, zuständig. Nähere Informationen unter www.gleichbehandlung.steiermark.at oder 0316/877-4826.
Informationsmaterial zur Kampagne: Informationsbroschüre und Plakat
Graz, am 18. November 2009
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