Zuschüsse zur Hangrutschungssanierung
Nach Erhebungen von Schutzwasserwirtschaftsexperten der Steiermärkischen Landesregierung legte Landesrat Johann Seitinger in der Sitzung der Steiermärkische Landesregierung am Montag, dem 30. November, 20 Sanierungsfälle vor, in denen existenzbedrohende Schäden durch Hangrutschungen nach Überschwemmungen in diesem Sommer festgestellt worden waren. Der Agrarlandesrat hob in seinem Antrag hervor, dass die Schäden nur durch Tiefdränagen behoben werden könnten. Als Zuschüsse zur Schadensanierung hat die Steiermärkische Landesregierung in der Sitzung am Montag rund 197.000 Euro freigegeben. Diese Unterstützungen betragen durchschnittlich zwischen 30 und 40 Prozent der festgestellten Schadenssummen und werden zu 40 Prozent vom Land und zu 60 Prozent vom Bund aufgebracht. Das Land bringt diese Mittel durch Budgetumschichtungen ohne zusätzliche Darlehensaufnahme auf.
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