Verwaltung  Dienststellen  BH's  Kontakt
 

Waldbrände im Bezirk Mürzzuschlag vermeiden

BH-Verordnung gegen Rauchen und Feuerentzünden

Graz/Bezirk Mürzzuschlag (08.04.2010).- Zur Vermeidung von Waldbränden verbietet eine Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag das Rauchen und Entzünden von Feuer in Wäldern, der Kampfzone des Waldes (Bereich der Baumgrenze) sowie auch in der Nähe des Waldes, sofern dort Verhältnisse herrschen, welche die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen.


Verstöße gegen dieses Verbot werden als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro geahndet. Diese Verordnung gilt bis auf Widerruf.

 

Infos unter:

BezirksforstinspektionLeiter/in
Dipl.Ing. Paul Putz
Sekretariat
Maria Wallner
8680 Mürzuschlag, DDr. Schachner-Platz 1
Telefon: + 43 (03852) 2104-270
Fax: +43 (03854)2104-550

E-Mail: bhmz@stmk.gv.at


 

Graz, am 8. April 2010

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 8011 Graz Burgring - Impressum  Datenschutz
System: icomedias