PFLEGE: Neuer Tätigkeits- und Kompetenzkatalog
Zur Sicherstellung einer bestmöglichen Pflege und Betreuung älterer und kranker Bürger legte Landesrätin Kristina Edlinger-Ploder den überarbeiteten „Tätigkeits- und Kompetenzkatalog für die mobilen Pflege- und Betreuungsdienste in der Steiermark" zur Beschlussfassung vor. Dieses Dokument regelt die Aufgaben und Pflichten von rund 1.530 Pflege- und Betreuungspersonen, die bei den „Mobilen Diensten Steiermark" beschäftigt sind. Dazu gehören Caritas, Hilfswerk Steiermark, Rotes Kreuz, Sozialmedizinischer Pflegedienst und die Volkshilfe Steiermark. Deren Mitarbeiter betreuten im Vorjahr, offiziellen Angaben zufolge, 15.416 Klienten und erbrachten 961.204 Betreuungsstunden.
Dieser „Tätigkeits- und Kompetenzkatalog" gilt als wesentlicher Beitrag zur Qualitätssicherung in diesem Berufsfeld. Wie aus dem Katalog hervorgeht, sichern Mobile Dienste unter anderem den möglichst langen Verbleib der Klienten in ihrer häuslichen Umgebung, entlasten Angehörige bei Pflegeleistungen und tragen auch dazu bei, dass Klienten sobald als möglich aus der stationären Betreuung wieder entlassen werden können.
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