Österreichischer Stabilitätspakt 2011
Graz (9. Juni 2011). - Bund, Länder sowie der Gemeinde- und Städtebund haben den Österreichischen Stabilitätspakt 2011 anlässlich der Landeshauptleutekonferenz im Vormonat abgeschlossen. Diese Vereinbarung sieht die Einhaltung von Stabilitätskriterien bei der Budgeterstellung und -vollziehung durch alle Gebietskörperschaften vor. Damit der nach Art. 15a B.-VG (Bundesverfassungsgesetz) fixierte Pakt umgesetzt werden kann, hat Finanzlandesrätin Bettina Vollath den Österreichischen Stabilitätspakt 2011 in der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung am Donnerstag, 9. Juni 2011, zur Beschlussfassung vorgelegt.
Gemessen am Gesamtländeranteil wurde der Steiermark für 2011 eine Defizitquote von 20,987 Prozent, für 2012 von 22,262 Prozent, für 2013 ein Anteil von 18,152 Prozent und für 2014 ein Anteil von 13,276 Prozent eingeräumt. Basierend auf der letzten Prognose zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) vom Dezember 2010 darf der Abgang des steirischen Landesbudgets heuer maximal 461 Millionen Euro(€) betragen. Die höchstzulässigen Defizite sind für 2012 sind mit 404 Millionen €, im Jahr 2013 mit 285 Millionen € und 2014 mit 215 Millionen € festgelegt.
Zuvor legten die Landesfinanzreferenten in ihrer Konferenz im März 2011 unter anderem folgende neue Stabilitätskriterien fest:
*Neudefinition der erforderlichen Stabilitätsbeiträge von Bund, Ländern und Gemeinden,
*Verschärfte Sanktionen bei Verletzung von Budgetzielen auf Basis eines Rechnungshofgutachtens,
*Einleitung eines Sanktionsverfahrens,
*Verbindliche Haftungsobergrenzen für Bund, Länder und vieles mehr.
Der Österreichische Stabilitätspakt 2011 wird im Steiermärkischen Landtag eingebracht.
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