KINDERGARTEN: Neue Plätze für Kleinkinder
Graz (16. Juni 2011).- Bauzuschüsse des Landes und weitere, gemeinsam vom Bund und den Ländern aufgebrachte Finanzmittel nach einer Art. 15a B.-VG (Bundesverfassungsgesetz)-Vereinbarung in Gesamthöhe von rund vier Millionen Euro (€) werden den Erhaltern von den Kinderbetreuungseinrichtungen für Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt. Diese Mittel, deren Freigabe Landesrätin Elisabeth Grossmann beantragte, stellt die Steiermärkische Landesregierung für Kinderkrippen und „alterserweiterte Betreuungsgruppen" zur Verfügung. Kinderkrippen sind Betreuungseinrichtungen für Mädchen und Buben unter drei Jahren. „Alterserweiterte Betreuungsgruppen" wurden 2007 mit einer Novelle ins Steiermärkische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz aufgenommen. Danach dürfen in Kindergärten auch Mädchen und Buben von 18 Monaten bis zehn Jahren gemeinsam betreut werden.
Nach der zitierten Art.15a-Vereinbarung erhält die Steiermark als Finanzierungsanteil zum „Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots" vom Bund jährlich einen maximalen Förderungsbetrag von 1,9 Millionen €, sofern das Land die Förderungen um ein Drittel erhöht.
Mit der aktuell erfolgten Freigabe werden 19 Kinderkrippen-Projekte unterstützt, die von Gemeinden oder privaten Vereinigungen betrieben werden. Die neuen Kinderkrippen sind bereits fertiggestellt. Weitere werden in Graz, Kumberg, Puch bei Weiz, Übelbach, Ligist, Bad Gams, Lannach, Albersdorf-Prebuch, St. Ruprecht a. d. Raab, Wagna und Mellach errichtet. In einigen Gemeinden befinden sich mehrere Projekte. Zwölf „alterserweiterte Betreuungsgruppen" wurden in Ottendorf a. d. Rittschein, Lannach, Paldau, Bad Aussee, Straß, Semriach, Feistritz und Bad Gams in Angriff genommen. (Auch in einigen Gemeinden befinden sich mehrere „alterserweiterte Betreuungsgruppen".)
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