Höhere Kosten für Fahrzeug-Abschleppung
Graz (19. Jänner 2012).- Höhere Gebühren müssen künftig diejenigen Fahrzeughalter entrichten, die ihre Kraftfahrzeuge in Graz verkehrsbehindernd oder ohne Kennzeichentafeln abstellen. Die für die Abschleppung und Lagerung dieser Fahrzeuge fälligen Tarife werden neu festgesetzt. Damit hat Verkehrslandesrat Gerhard Kurzmann inhaltlich keine neue Verordnung, sondern lediglich eine Anpassung an die bestehende Rechtsgrundlage vorgestellt. Weiters erfolgt damit eine Anpassung an die von der Stadt in ihrem Bereich festgelegten Tarife.
Dies stand auf der Tagesordnung der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung am Donnerstag, 19. Jänner 2012.
Bei einer Abschleppung an Werktagen zwischen 8.01 Uhr und 20 Uhr sind für Personenkraftwagen, Kombis sowie einspurige Fahrzeuge 150 Euro (€), für Lastkraftwagen bis 2.500 kg 170 € und für Schwerfahrzeuge bis 3.500 kg Gesamtgewicht 220 € zu entrichten. Bisher waren unter anderem 114,15 € für Autos und 136,98 € für Lastkraftwagen zu entrichten.
Bei Entfernung an Werktagen in den Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen betragen die neuen Tarife 180 € für Personenkraftwagen, 200 € für Lastkraftwagen bis 2.500 kg und 240 € für Schwerfahrzeuge bis 3.500 kg. Für ein verkehrsbehindernd abgestelltes Fahrrad, das entfernt werden muss, werden künftig 25 € vorgeschrieben.
Mit der Beschlussfassung ist in einer der nächsten Sitzungen zu rechnen.
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