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Elf weitere Gemeinden schließen sich freiwillig zusammen

Landesregierung beschließt Zusammenführung zu vier neuen Gemeinden

Graz (12. September 2013). Die Landesregierung hat heute (12.09.2013) in ihrer Sitzung den Zusammenschluss von insgesamt elf Kommunen zu vier neuen Gemeinden beschlossen. Folgende Orte haben sich freiwillig zu diesem Schritt entschlossen:


• St. Gallen und Weißenbach an der Enns werden zu St. Gallen
• Anger mit Baierdorf bei Anger, Feistritz bei Anger und Naintsch werden zu Anger
• Aich und Gössenberg werden zu Aich
• Pirching am Traubenberg, Edelstauden und Frannach werden zu Pirching am Traubenberg


Den freiwillig gemeinsam eingereichten Anträgen der genannten Gemeinden gingen diesbezüglich überwiegend einstimmige Beschlüsse der jeweiligen Gemeinderäte zu den Fusionen voraus. Die Landesregierung hat die Voraussetzungen geprüft und die vier Zusammenführungen per 1. Jänner 2015 nun genehmigt.

Landeshauptmann Franz Voves dazu: „Die Landesregierung wickelt diese Gemeindestrukturreform mit großer Verantwortung ab. Wir sind überzeugt dass, wenn wir Heimat in den Regionen erhalten wollen, wir zu größeren Strukturen kommen müssen. So wird es gelingen, neue Gestaltungsspielräume für wichtige Wirtschaftsimpulse zu erreichen und Arbeitsplätze in den Regionen zu erhalten sowie neue Jobs zu schaffen. Nur damit stoppen wir die Abwanderung unserer Jugend in die großen Ballungsräume."

Landeshauptmann-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer: „Wir wollen, dass die Gemeinden autonom bleiben und auch, dass sie ihre Identität erhalten. Gemeinden werden so fit für die Zukunft gemacht, damit sie wieder Chancen für die Jugend bieten können und Arbeitsplätze in den Regionen schaffen können. Mit dieser Reform möchten wir den Gestaltungsspielraum junger Menschen für ihre Zukunft vergrößern."

Die Steiermark, mit ihren derzeit 539 Gemeinden das am kleinsten strukturierte Bundesland Österreichs, soll im Jahr 2015 um 254 Gemeinden weniger haben. Die Beschlüsse von mehr als 60 Gemeinden, die sich freiwillig für eine Zusammenführung ausgesprochen haben, wurden bereits von der zuständigen Abteilung geprüft und entsprechen dem Vorschlag des Landes. 

Frist für Reformfonds-Mittel läuft noch bis 30.9.2013

Zusätzlich zu den 200.000 Euro an Fusionsprämie im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes (pro wegfallender Gemeinde) können reformwillige steirische Gemeinden bis zu 200.000 Euro an steirischen Fördermitteln abholen. All jene Gemeinden, die bis 30. September 2013 einen formal gültigen Gemeinderatsbeschluss über eine freiwillige Vereinigung mit einer oder mehreren benachbarten Gemeinden gemäß dem Leitbild zur Gemeindestrukturreform gefasst haben, erhalten eine Mindestförderung von 50.000 Euro. Für alle Gemeinden, die bereits in der Entscheidungsphase (vor dem 31.12.2012) einen Grundsatzbeschluss zur freiwilligen Vereinigung gefasst haben, gibt es ferner einen Zuschlag von 50 Euro pro Einwohner.

 Mehr über die Gemeindestrukturreform erfahren Sie hier.

Graz, am 12. September 2013

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