Graz (19. November 2014).- Am 20. November 1989 wurde die „Konvention über die Rechte des Kindes" von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und bis heute von mehr als 190 Staaten weltweit unterzeichnet. „Morgen feiert die UN-Kinderrechtskonvention ihr 25-Jahr-Jubiläum. Dass Kinder für ihr Erwachsenwerden neben ihren Grundbedürfnissen auch am gesellschaftlichen Leben teilhaben, ist einer der Meilensteine von Kinderrechten. Durch die Wahrnehmung und Verschriftlichung hat die Entwicklung begonnen, die Sichtweise auf Kinder zu verändern und Kinderrechte als zusätzliche besondere Rechte zu verankern", betont Kinder- und Jugendanwältin Brigitte Pörsch, die das Jubiläum zum Resümee nutzt. Als weitere Errungenschaften nennt sie: das Namens- und Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz, das Außerstreitgesetz mit dem Fokus, was Kinder bei einer Trennung der Eltern benötigen. Weiters auch dass Kinderlärm, wie er bei Spielplätzen bzw. Kinderbetreuungseinrichtungen entsteht der als entwicklungsrelevante Lautäußerungen zu sehen ist. Dies wurde bereits im steirischen Baugesetz verankert. „Ein Erfolg wäre es auch, wenn die Bevölkerung besser darüber informiert wäre, welche Rechte Kinder überhaupt haben. Sie bilden den Grundstein, auch andere Menschen in ihren Rechten zu achten und Grenzen des eigenen Rechts zu erlernen", unterstreicht die Expertin.
Anlässlich des Jubiläums wird im Büro der Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) in der Paulustorgasse 4 eine Plakatserie gezeigt, die gut verständlich über Kinderrechte informiert. Weiters tourte die kija gemeinsam mit den „Traumfängern - dem Theater mit Seele" durch die Steiermark. Das Musiktheater „Kinder haben Rechte - auch im Netz" brachte den Umgang mit Kinderrechten, Social Media und Internet, Kindern ab der 1. bis zur 6. Schulstufe näher. Seit 1995 gibt es die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark. „Wir informieren Kinder und Jugendliche über ihre Rechte. Es können sich aber auch Erwachsene an uns wenden, wenn es um Fragen geht, die Kinder und Jugendliche betreffen, wir beraten und unterstützen vertraulich", so Brigitte Pörsch, die seit 2010 die Leitung über hat. Über 500 Beratungen bewältigte das Team allein im letzten Jahr.
In der Kinderrechtskonvention wird den speziellen Bedürfnissen von Kindern als besonders schutzbedürftige Gruppe Rechnung getragen. In 54 Artikeln werden darin jedem Kind (in der Kinderrechtskonvention werden alle Menschen unter 18 Jahren als „Kind" definiert) grundlegende politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte, deren Umsetzung und Einhaltung zugesichert. Damit wurde erstmalig jedes Kind als selbstständiger Träger von Rechten anerkannt und respektiert. Die Konvention beruht auf den vier Grundprinzipien Diskriminierungsverbot, Vorrang des Kindeswohls, Entwicklung und Beteiligung. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, die Vorgaben der Kinderrechtskonvention in der nationalen Gesetzgebung umzusetzen und ihre Inhalte in der Bevölkerung bekannt zu machen.
Für Fragen steht Kinder- und Jugendanwältin Brigitte Pörsch unter 0676/8666-4922 zur Verfügung und Informationen bietet die Homepage www.kinderanwalt.at.
Graz, am 19. November 2014
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