Graz (11. Dezember 2014).- In der Steiermark gibt es seit vielen Jahren einen funktionierenden Notarztrettungsdienst, der schon immer hauptsächlich vom ärztlichen Personal der Steiermärkischen Krankenanstalten (KAGes) durchgeführt wurde. Die mit 1. Jänner 2015 in Kraft tretende Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetznovelle sowie die neue Interpretation des Notarztdienstes als verlängerte Dienstzeit durch das zentrale Arbeitsinspektorat haben es notwendig gemacht, Maßnahmen zu setzen, um das Notarztrettungswesen auch für die Zukunft gewährleisten zu können.
Landeshauptmann Franz Voves als für das Rettungswesen und Landesrat Christopher Drexler als für das Gesundheitswesen zuständiges Regierungsmitglied haben daher ein auf drei Säulen beruhendes Modell entwickelt, das die Grundlage für eine flächendeckende notärztliche Versorgung auch unter den sicherlich schwierigen Rahmenbedingungen des neuen Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes bilden wird.
Auch künftig sollen die KAGes-Ärzte die tragende Säule des Systems darstellen und die überwiegende Mehrzahl der Notarztdienste personell abdecken. Um dies zu ermöglichen, wurde in langen Verhandlungen mit der KAGes-Führung eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Land und der KAGes getroffen, die im Wesentlichen die Schaffung von 38 neuen Notarztdienstposten bei den KAGes-Spitälern und deren Finanzierung durch das Land Steiermark zum Gegenstand hat. Allein dafür wird das Land eine Fördersumme von 3,8 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen aber als zweite Säule auch Vereinbarungen mit allen anderen Spitalsträgern der Steiermark getroffen werden, um auf diese Weise zusätzliche personelle Ressourcen für das Notarztwesen zu gewinnen. Auch dafür werden vom Land etwa 1,5 Millionen Euro bereitgestellt. „Last but not least" beabsichtigt das Land als dritte Säule zur Abdeckung allfälliger Personalengpässe einen Pool von niedergelassenen Ärzten zu unterhalten, die bereit sind, bei Bedarf als Notärzte einzuspringen. Um die dadurch entstehenden Kosten abdecken zu können, hält das Land auch für diesen Zweck einen Betrag von etwa 1,3 Millionen Euro bereit.
Mit der Umsetzung und Koordinierung aller Maßnahmen im Zusammenhang mit diesem Drei-Säulen-Modell werden Primarius Klaus Pessenbacher und Oberarzt Reinhard Doppler beauftragt.
Insgesamt nimmt das Land damit nahezu 6,8 Millionen Euro in die Hand, um dem aus den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen resultierenden Personalbedarf im Notarztwesen Rechnung tragen zu können. „Auch wenn die Umsetzung noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird und auch nicht erwartet werden kann, dass sofort 38 ausgebildete Notärzte zur Verfügung stehen werden, sind wir zuversichtlich, mit diesem Maßnahmenbündel das steirische Notarztrettungswesen auf Zeit sicherstellen zu können", betonten LH Franz Voves und LR Christopher Drexler.
Graz, am 11. Dezember 2014
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