Graz (19. Dezember 2014).- Die steirische Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck appelliert an die Steirerinnen und Steirer, rund um Weihnachten und Silvester auch das Wohl der Tiere nicht aus den Augen zu verlieren. „Tiere sind keine Weihnachtsgeschenke. Viele der süßen, krabbelnden Tiergeschenke unter dem Christbaum, werden wenige Monate später in Tierheimen abgegeben. ‚Drum prüfe, wer sich ewig bindet′, gilt auch für zukünftige vierbeinige oder gefiederte Familienmitglieder. Vor der Anschaffung eines Tieres ist zu überlegen, ob die mit der Tierhaltung verbundene Verantwortung auch wirklich getragen werden kann. Tiere brauchen nicht nur Versorgung mit Futter und Wasser, auch die Haltungsanforderungen, tierärztliche Kosten und die bestmögliche Betreuung über viele Jahre sind vor dem Erwerb eines Tieres zu bedenken", so die Tierschutzombudsfrau. Auch Tierschutzlandesrat Gerhard Kurzmann rät: „Tiere sind keine Weihnachtsgeschenke und gehören nicht unter den Christbaum! Es handelt sich um Lebewesen, für die man Verantwortung übernehmen muss."
Die Frage „Welches Tier passt zu mir"? ist überhaupt eine Kernfrage. Die Übernahme einer Patenschaft für ein Tier in einem Tierheim wäre eine sehr gute Möglichkeit sich, überhaupt mit Fragen der Tierhaltung vertraut zu machen. Wenn es um Weihnachtsgeschenke für Heimtiere geht, muss das Spielzeug sorgfältig ausgewählt werden. Achtung: Hunde und Katzen verschlucken im Eifer des Spiels leicht kleines Spielzeug. Anderes zersplittert möglicherweise beim Kauen und führt zu inneren Verletzungen. Alternativen sind zum Beispiel Vollgummibälle. Ein entsprechend großes strukturiert eingerichtetes Gehege und regelmäßiger Auslauf sind für Kleintiere von Bedeutung. Bitte schenken Sie keine Röhrensysteme aus Kunststoff, keine ungeeigneten Laufräder, keine Spiegel für Wellensittiche und Plastikvögel. Achten Sie darauf, sozial lebende Tiere zumindest paarweise zu halten. Wichtig ist auch noch zu bedenken, dass brennende Kerzen, Christbaumschmuck, Geflügelknochen aus dem Festtagsbraten sowie Weihnachtssterne Gefahrenquellen für Tiere sind.
Auch das Abschießen von Raketen und Knallkörpern zu Silvester ist aus Sicht des Tierschutzes abzulehnen − und zudem im Ortsgebiet auch gar nicht erlaubt. „Das Zünden von Feuerwerkkörpern ab der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist laut Paragraf 38 des Pyrotechnikgesetzes 2010 verboten – dazu zählt auch die unkontrollierte Verwendung von Schweizer Krachern zum Jahreswechsel. Außerdem ist nach den Bestimmungen dieses Gesetzes die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Tierheimen und Tiergärten untersagt. Es ist aber zu bedenken, dass noch unzählige Kracher mit lautem Blitzknallsatz in Umlauf sind, die auch noch bis 2017 verwendet werden dürfen", erläutert Fiala-Köck.
„Tiere leiden nicht zuletzt auch deshalb besonders unter Feuerwerken und ,Silvesterknallereien', da sie über keinen Zeitbegriff verfügen und somit diesen Leiden willkürlich ausgesetzt sind und diese in keinen zeitlichen Zusammenhang bringen können. Unsere Mitgeschöpfe werden dadurch in schwere Angst versetzt", erklärt die Tierschutzexpertin.
Aus der Sicht des Tierschutzes und des Tierwohls ersucht Fiala-Köck die zuständigen Gemeinden, diese gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz unserer Tiere einzuhalten. Tierschutzlandesrat Gerhard Kurzmann meint dazu: „Nicht nur für unsere Umwelt, auch für Tiere ist die Silvester-Knallerei Jahr für Jahr eine Tortur. Am 1. Januar explodieren jährlich die Feinstaubwerte nicht selten auf das Fünffache der normalen Belastung. Aber auch für Tiere kann der Raketenlärm schlimme Folgen haben. Darum: Am Neujahrsabend Tiere nicht alleine in lauter Umgebung lassen!"
Für Rückfragen stehen Ihnen die steirische Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck unter der Telefonnummer 0676/86 66-39 66 gerne zur Verfügung
Graz, am 19. Dezember 2014
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