Graz (7. August 2015).- Anlässlich des morgigen internationalen Tag der Katze will die steirische Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck auf leicht vermeidbares Katzenleid durch die Einhaltung der gesetzlichen Kastrationspflicht aufmerksam machen. „In Österreich gibt es seit 2005 eine Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen", erinnert Barbara Fiala-Köck. Das heißt, dass alle Katzen, die regelmäßigen Zugang ins Freie haben, kastriert werden müssen, sofern die Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben.
In einem vorliegenden Verordnungsentwurf soll diese Bestimmung „in bäuerlicher Haltung" nun gestrichen werden. In der Vergangenheit ist es sehr häufig zu Missverständnissen hinsichtlich der Verpflichtung zur Kastration von Katzen gekommen. Die Klarstellung bedeutet in Zukunft mehr Rechtssicherheit für alle und stellt einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Tierleid dar.
Wird die Kastrationspflicht nicht umgesetzt, kommen weiterhin jedes Jahr zahllose ungewollte Katzenbabys zur Welt. Denn eine weibliche Katze kann bereits mit etwa vier Monaten das erste Mal empfängnisbereit (rollig) werden. Ab diesem Zeitpunkt kann sie bis zu drei Mal jährlich werfen, wobei ein Wurf durchschnittlich drei bis fünf Jungtiere umfasst, die sich wiederum fortpflanzen. Katzen vermehren sich rasend schnell. Mit der unkontrollierten Vermehrung steigt neben einer zusätzlichen Belastung für viele Singvögel und andere geschützte Tierarten auch die Gefahr einer Ausbreitung diverser Krankheiten, unter denen die Katzen oft stark leiden oder im schlimmsten Fall sogar sterben. „Wann genau die Samtpfoten in unser Leben traten und unsere Herzen eroberten, lässt sich nicht mehr genau feststellen. In bäuerlichen Haltungen haben sie immer noch die Aufgabe, Nagetiere zu fangen. Im städtischen Umfeld ist die feinste Tiernahrung gerade gut genug. Unsere tapsenden Vierbeiner bereichern ganz einfach unser Leben", so die Tierschutzexpertin.
Für weitere Fragen steht Barbara Fiala-Köck gerne unter 0676/8666-3966 zur Verfügung.
Graz, am 7. August 2015
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