Graz (10.03.2020).- Bei den bevorstehenden Gemeinderatswahlen am 22. März 2020 sind in der Steiermark 804.095 Personen wahlberechtigt, davon 410.024 Frauen und 394.071 Männer, darunter 42.027 aus anderen EU-Mitgliedsstaaten. Die Zeiten, zu denen eine Stimmabgabe im Wahllokal möglich ist, werden von den Gemeindewahlbehörden festgelegt. Am Wahltag öffnen in der Steiermark die meisten Wahllokale zwischen 07:00 und 08:00 Uhr und schließen zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr. In der Steiermark treten bei den Gemeinderatswahlen 2020 insgesamt 1.045 wahlwerbende Parteien an.
Vorgezogene Stimmabgabe:
Bei den Gemeinderatswahlen in der Steiermark besteht auch die Möglichkeit, seine Stimme am Tag der vorgezogenen Stimmabgabe am Freitag, dem 13. März 2020, abzugeben. An diesem Tag muss die Wahlzeit jedenfalls zwischen 17:00 Uhr und 19:00 Uhr festgelegt werden. Die genaue Wahlzeit und das Wahllokal werden von der Gemeinde ortsüblich kundgemacht.
Genauere Informationen dazu finden Sie auf www.wahlen.steiermark.at.
Wichtig: Wurde jedoch von der Wählerin oder vom Wähler bereits eine Wahlkarte beantragt, kann von der Möglichkeit der vorgezogenen Stimmabgabe nicht Gebrauch gemacht werden! Eine Abgabe der Wahlkarte im Wahllokal ist am 13. März 2020 nicht möglich.
Wahlkarte:
Die Ausstellung einer Wahlkarte kann bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde durch die Wählerin oder den Wähler selbst folgendermaßen beantragt werden:
- Schriftlich bis zum 4. Tag vor dem Wahltag (18. März 2020) oder bis zum 2. Tag vor dem Wahltag (20. März 2020), 12:00 Uhr, wenn eine Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigten Person möglich ist.
- Mündlich (persönlich, nicht telefonisch) bis zum 2. Tag vor dem Wahltag (20. März 2020), 12:00 Uhr.
Für eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte bestehen sodann verschiedene Möglichkeiten:
- Stimmabgabe mittels Briefwahl: Übermittlung der verschlossenen und unterschriebenen Wahlkarte per Post oder Abgabe bei der auf der Wahlkarte bezeichneten Gemeindewahlbehörde. Die Wahlkarte kann auch in jedem Wahllokal der Hauptwohnsitzgemeinde am Wahltag, dem 22. März 2020, innerhalb der festgesetzten Wahlzeit, abgegeben werden.
- Stimmabgabe mittels Wahlkarte vor einer Wahlbehörde: Sofern die Wahlkarte noch nicht verschlossen und/oder unterschrieben wurde, kann die Wählerin oder der Wähler nach Vorlage der Wahlkarte in jedem Wahllokal der Hauptwohnsitzgemeinde ihre oder seine Stimme abgeben.
Die Auszählung der Briefwahl-Wahlkarten erfolgt am Sonntag, dem 22. März 2020, nach Schließung des letzten Wahllokales in der Gemeinde durch die Gemeindewahlbehörden.
|