Sehr geehrte Redaktion!Graz (9. Februar 2022).- Das Impfpflicht-Gesetz sieht vor, dass Unter-18-Jährige, Schwangere, Genesene und Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können, oder bei denen keine ausrechende Immunantwort zu erwarten ist, beziehungsweise bei denen aus medizinischen Gründen keine erfolgreiche Immunisierung erfolgen kann, von der Impfpflicht ausgenommen sind. Bis auf die Gruppe der Unter-18-Jährigen müssen alle, die in diese Ausnahmegruppen fallen und nicht geimpft werden wollen, ein Online-Ansuchen um Impfausnahme stellen.
Das Land Steiermark und Stadt Graz präsentieren das Online-Formular für das Ausnahme-Ansuchen zur Impfpflicht am Montag, 14.2.2022, um 10.00 Uhr, bei einer Online-Pressekonferenz.
Als Gesprächspartnerinnen und -partner stehen zur Verfügung:
- Helmut Theobald Müller, Corona-Koordinator, Projektleitung
- Andreas Weitlaner, BH von Graz-Umgebung, Gesundheitssprecher der steirischen Bezirkshauptleute
- Eva Winter, Leiterin des Gesundheitsamtes der Stadt Graz
- Eva Wolfbauer, Koordinatorin der steirischen Epidemie-Ärztinnen und -Ärzte.
Für die Teilnahme an der Pressekonferenz ist eine Anmeldung bis spätestens Montag, 14.2.2022, 8.30 Uhr, unter kommunikation@stmk.gv.at notwendig. Nach erfolgter Anmeldung wird Ihnen der Teilnahmelink per E-Mail übermittelt.
Wir würden uns über Ihre Teilnahme freuen!
Graz, am 9. Februar 2022 |