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Verantwortungsvoller Schutz der Grazer Altstadt

Das Gremium der Grazer-Altstadtsachverständigenkommission wurde angelobt

Vorsitzender Elemer Ploder und seine Stellvertreterin Eva Kuss wurden heute bei der konstituierden Sitzung der Grazer ASVK angelobt (v.r.)
Vorsitzender Elemer Ploder und seine Stellvertreterin Eva Kuss wurden heute bei der konstituierden Sitzung der Grazer ASVK angelobt (v.r.)
© Foto: Land Steiermark; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (8. April 2025).- Heute Nachmittag (8.04.2025) wurden das achtköpfige Gremium der Grazer-Altstadtsachverständigenkommission sowie die Ersatzmitglieder angelobt. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung wurden Elemer Ploder zum Vorsitzenden und Eva Kuß zur Vorsitzenden-Stellvertreterin gewählt.

Das neu zusammengesetzte Gremium besteht aus folgenden Mitgliedern und Ersatzmitgliedern:

Land Steiermark
Paul Mikolasch
Elisabeth Kahlen
Vorsitzender Elemer Ploder
Jörg Jandl
Oliver Stenitzer 
Helfried Schaffer

Stadt Graz
Eva Tangl
Marion Starzacher
Christoph Breser
Vorsitzende-Stellvertreterin Eva Kuß

Fakultät für Architektur der Technischen Universität Graz
Armin Stocker
Svenja Hollstein

Geisteswissenschaftliche Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz
Birgit Androschin
Valerie Soran

Ziviltechnikerkammer für Steiermark und Kärnten
Johann Grabner
Jasmin Leb-Idris

Wirtschaftskammer für Steiermark
Dietmar Koch
Guido Romanus Strohecker 

Die Grazer-Altstadtsachverständigenkommission 
Die Grazer-Altstadtsachverständigenkommission ist ein Kollegialorgan, das aus acht Mitgliedern, acht Ersatzmitgliedern und zwei beratenden Juristen besteht, die von der Landesregierung für die Dauer von fünf Jahren bestellt werden. Die ASVK ist ein Gutachtergremium, das im Bauverfahren innerhalb der Schutzzonen nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 gehört werden muss, da sonst der Baubescheid mit Nichtigkeit bedroht sein kann. Aufgabe der ASVK ist es, durch eine kontinuierliche Gutachterpraxis das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen, qualitätsvollen und professionellen Planung in den Schutzzonen, unabhängig von der Größe der Projekte, zu schärfen. Nähere Informationen finden Sie auf der  Website

Graz, am 8. April 2025

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