Graz (20. Juni 2025).- Die Einführungsphase für die Sachleistungskarte startet. Die Steiermark geht beim Umbau der Grundversorgung konsequent voran, setzt auf einen effizienten, fairen und zukunftsfitten Digitalisierungsprozess der Grundversorgungsleistungen und deattraktiviert gleichzeitig die Steiermark als Asylstandort. In spätestens rund 120 Tagen wird begonnen, die Sachleistungskarte landesweit nach und nach auszurollen. Ein österreichweites Novum ist, dass erstmals auch Vertriebene in dieses System eingebunden werden, was eine Gleichbehandlung aller Personen in der Grundversorgung darstellt. Die Steiermärkische Landesregierung setzt damit einen weiteren Kernpunkt ihres Regierungsprogramms konsequent um.
Am heutigen 20. Juni 2025 setzt die steirische Landesregierung einen weiteren Meilenstein im Bereich der Grundversorgung: Der zuständige Landesrat Hannes Amesbauer startet die Einführungsphase für eine Sachleistungskarte in der steirischen Grundversorgung und erteilt der zuständigen Abteilung den entsprechenden Auftrag, nach dem Ende der Prüfphase mit der konkreten Umsetzung zu beginnen. Damit wird ein weiteres wichtiges Projekt, das im Regierungsprogramm als „Bezahlkarte” definiert war, im Sinne einer restriktiven Asylpolitik abgearbeitet.
Die Steiermark wird sich technisch der bundesweiten Rahmenvereinbarung mit der Firma PayCenter GmbH anschließen. Ausschlaggebend dafür sind spürbare Vorteile in der Handhabung der Verwaltung der Karte sowie in den konkreten Ausgestaltungsmöglichkeiten. Ein zusätzlicher Vorteil: Asylwerber, die vom Bund in die Steiermark überstellt werden, kommen künftig bereits mit einer Sachleistungskarte ausgestattet, die mit dem Grundversorgungssystem des Bundes verknüpft ist, in die steirische Grundversorgung. Das sorgt für einheitliche Strukturen, bürokratische Effizienz und eine einfache, digitalisierte Abwicklung sowie für eine Entlastung der steirischen Landesbehörden.
Zunächst werden im Rahmen einer rund 45 Tage dauernden Einführungsphase die erforderliche Software-Infrastruktur angefordert sowie erste Karten testweise eingesetzt. Der weitere Prozess soll dann nach rund 120 Tagen abgeschlossen sein, in diesem Zeitraum kommt es zur Einrichtung der erwähnten Software und zur Inbetriebnahme, zur Bereitstellung von Sachleistungskarten in ausreichendem Umfang sowie zur Herstellung des betriebsbereiten und abnahmefähigen Sachleistungskartensystems und zur Einschulung der Endnutzer.
Nach derzeitiger Einschätzung der Abteilung kann mit einer Testphase spätestens 30 Tage nach Erstabruf gestartet werden, spätestens 120 Tage nach diesem Erstabruf ist das Gesamtsystem mit Sachleistungskarten flächendeckend verfügbar. Dass bei der enormen Anzahl von rund 7.500 Personen die Karte zwar flächendeckend verfügbar wäre, aber noch nicht flächendeckend ausgerollt sein kann, soll an dieser Stelle ebenfalls erwähnt werden. Begonnen wird mit der Ausgabe an Asylwerber, danach folgen Personen mit Vertriebenenstatus. Laufende Abstimmungen und Adaptierungen beziehungsweise Optimierungen der Karte sind nach Vorgaben des Landes Steiermark möglich.
Betroffen von der Einführung sind rund 7.500 Personen, rund 6.000 sind Vertriebene. Die konkreten Zielgruppen sind somit Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene, Personen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, sowie Asylberechtigte in den ersten vier Monaten nach der Asylgewährung. Ein zentrales Element der steirischen Lösung ist die Einbindung der Vertriebenen, welche in der Grundversorgung Leistungen beziehen. Somit werden - als österreichweites Novum - in der Steiermark erstmals auch Vertriebene in das System Sachleistungskarte integriert und eine Ungleichbehandlung von grundversorgten Fremden in der Steiermark hintangestellt.
Konkrete Ausgestaltung der Sachleistungskarte Sachleistungskarten sind fälschungssichere physische Karten im üblichen Scheckkartenformat, personalisiert und mit Pincode versehen, was einen Missbrauch und die Weitergabe erschweren. Sie sind mit einer individuellen Nummer bedruckt, die einem Leistungsbezieher individuell zuordenbar ist, es werden dabei österreichische IBAN benutzt. Die örtliche Einsetzung der Sachleistungskarte kann auf das Landesgebiet, ein Bezirksgebiet oder einzelne Supermärkte (Lebensmitteleinzelhändler) des Bundeslandes beziehungsweise Bezirkes beschränkt werden. Überweisungen im In- und Ausland sind ausgeschlossen. Damit wird verhindert, dass die Leistungen aus der Grundversorgung in andere Länder oder gar an kriminelle Schlepperbanden abfließen. Überweisungen durch Dritte auf die Sachleistungskarte sind ebenso ausgeschlossen. Der Ausschluss der Zahlungsfunktion für bestimmte Händlergruppen und Branchen (Sozialmärkte, Glücksspiel, Waffen, Prostitution, Trafiken, Zigarettenautomaten) ist möglich und wird umgesetzt. Eine Verknüpfung mit dem Grundversorgungssystem ist möglich, damit geht eine enorme Verwaltungsvereinfachung in der Umsetzung einher. Die Ausgabe der steirischen Sachleistungskarte erfolgt ab einem Alter von 14 Jahren. Bei jüngeren Personen werden die Leistungen über die Karte der Eltern abgedeckt. Bargeldbehebungen sind auf eine Behebung mit maximal 40 Euro pro Monat limitiert – unabhängig davon, ob Betroffenen in organisierten Quartieren geringere oder in privaten Unterkünften höhere Guthaben zur Verfügung gestellt werden. Diese 40 Euro pro Monat stellen das sogenannte „Taschengeld" dar, zu dessen Ausbezahlung man durch diverse bundes- und europagesetzliche Regelungen verpflichtet ist. Derzeit ist der Ausschluss bestimmter Produkt- und Warengruppen weder mit dem Modell des Bundes noch mit jenem in Niederösterreich technisch möglich, eine Implementierung dieser Möglichkeit wird aber seitens der Steiermark weiterhin angestrebt. Die Vertragspartnerin wird jede Leistungserbringung direkt mit dem Land Steiermark verrechnen. Die Gesamtkosten des Sachleistungskartensystems können derzeit nur grob geschätzt werden, da der tatsächliche quantitative Abruf an Sachleistungskarten und das jeweilige Guthaben – Unterschied zwischen organisierter und individueller Unterbringung – variabel sind. Schätzungen der Abteilungen gehen derzeit von insgesamt rund 450.000 Euro für vier Jahre Laufzeit aus.
Landeshauptmann Mario Kunasek: „Mit der Einführung der Sachleistungskarte in der Steiermark setzen wir einen klaren migrationspolitischen Kurswechsel. Wir verhindern, dass unser Steuergeld für Drogen oder Prostitution missbräuchlich verwendet oder ins Ausland überwiesen wird. Mit Sachleistungen statt Bargeld unterbinden wir auch, dass die Schleppermafia finanziert wird. Es geht schließlich darum, die steirische Bevölkerung zu schützen. Die Sachleistungskarte schont unsere Sozialkassen und sorgt gleichzeitig dafür, dass jene Asylwerber, die es tatsächlich brauchen, die entsprechende Unterstützung erhalten. Unser oberstes Ziel muss es sein, die Steiermark nicht zum Sozialparadies für illegale Migration werden zu lassen.”
Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom: „Die Steiermark ist ein äußerst hilfsbereites Land. Was wir aber nicht wollen, ist, dass unsere Hilfsbereitschaft ausgenutzt wird. Daher schaffen wir mit der Sachleistungskarte mehr Treffsicherheit für Unterstützungsleistungen. Als Europareferentin der Landesregierung ist für mich klar: Wer tatsächlich Hilfe braucht, soll weiterhin Hilfe bekommen. Wir sind aber nicht bereit, dass unsere Hilfe für Zahlungen an Schlepper, den Kauf von Nikotin oder Glücksspiel missbraucht wird. Bisher war die Steiermark für Asylwerber attraktiver als andere Bundesländer, nur weil man sich das Geld bei uns in bar abheben konnte. Deswegen werden wir mit der Sachleistungskarte dafür sorgen, dass Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs gekauft werden und unsere Unterstützungsleistungen nicht zweckentfremdet oder gar in andere Länder transferiert werden.”
Landesrat für Asyl Hannes Amesbauer unterstreicht den Paradigmenwechsel: „Wir bringen Ordnung in ein System, das jahrelang aus dem Ruder gelaufen ist. Mit der Sachleistungskarte schaffen wir Klarheit, verhindern Missbrauch und beenden falsche Anreize. Das alte System mit der großzügigen Zurverfügungstellung von Bargeld hat oft mehr Probleme geschaffen als gelöst - jetzt stellen wir auf ein kontrollierbares und restriktives Modell um. Unser Ziel ist es, die Steiermark als Zielland für illegale Migranten so unattraktiv wie möglich zu machen. Das Kappen von Bargeldleistungen bis auf das leider von uns nicht beeinflussbare Minimum von 40 Euro pro Monat ist dabei, neben zahlreichen anderen, eine zentrale Maßnahme. Den Paradigmenwechsel in der Asyl- und Migrationspolitik werden wir geradlinig fortsetzen!”
Rückfragehinweis: Marco Sterk | Büro LR Amesbauer | Tel: +43 676 86666753 | E-Mail: marco.sterk@stmk.gv.at
Graz, am 20. Juni 2025 |