Graz (27. Juni 2025).- Auch die steirischen Gemeinden durchleben aktuell finanziell angespannte Zeiten. Viele Kommunen sind angehalten, Konsolidierungsschritte zu setzen, um einen geregelten Budgetpfad einhalten zu können. Dies gilt insbesondere auch für die Landeshauptstadt, deren budgetäre Situation bereits seit längerem Grund zur Sorge bereitet. Aktuelle Entwicklungen schwächen diese Besorgnis nicht ab. So meldete die Stadt Graz einen Finanzierungsbedarf von bis zu 300 Millionen Euro an – die aktuelle Budgetsituation der Landeshauptstadt könnte insgesamt im Haushaltsjahr 2025 erhöhte Finanzierungsbedarfe von bis zu 500 Millionen Euro nötig machen. Aufgrund des Ersuchens der Stadt Graz an die Landesregierung wurde eine Verordnungsänderung zur Hebung des Kassenstärkers von bisher 60 Millionen Euro auf insgesamt bis zu 150 Millionen Euro für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 erlassen. Zudem steht eine Garantieerklärung der Stadt Graz für die 100-Prozent-Tochtergesellschaft, die Grazer Unternehmensfinanzierungs GmbH, in der Höhe von bis zu 130 Millionen Euro zur Finanzierung des „Haus Graz“ zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung an. Die Landesregierung ruft die Grazer Stadtführung nun zu weiteren Konsolidierungsmaßnahmen auf.
„Auf vielen Ebenen haben wir aktuell mit einer angespannten budgetären Situation zu kämpfen. Das betrifft das Land Steiermark genauso wie Gemeinden und Städte. Oberstes Gebot für uns als Landesregierung ist es dort zu unterstützen, wo es möglich ist. Es gehört aber zur Verantwortung einer jeden Gebietskörperschaft – selbstverständlich auch der Stadt Graz – die Liquidität sicherzustellen und auch zu sparen, wenn es notwendig ist. Dass die Landeshauptstadt scheinbar einen geringen Spardruck verspürt, ist für mich Anlass zur Sorge. Das Land Steiermark wird diesbezüglich die Gespräche mit der Stadtgemeinde Graz intensivieren“, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom.
„In budgetär äußerst angespannten Zeiten ist auch die Landeshauptstadt aufgerufen, sofortige Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung einzuleiten. Analog zum Sparkurs des Landes braucht es auch in Graz ein Bewusstsein dafür, einen stabilen Haushalt sicherzustellen. Die Stadtregierung hat hier unmittelbaren Handlungsbedarf. Als Landesregierung stützen wir die steirischen Kommunen, wo es nötig und möglich ist, die Stadtführung hat jedoch ihren Teil beizutragen. In ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde steht die Landesregierung jedoch in der Pflicht, auf notwendige Sparmaßnahmen hinzuweisen“, so Landesrat Stefan Hermann.
Rückfragehinweise:
Graz, am 27. Juni 2025 |