Graz (11. September 2025).- Damit sich die Steiermark auch in Zukunft als Wintersportland positionieren kann, ist es wichtig, Kinder und Jugendliche für den Wintersport zu begeistern. Dabei kommt vor allem Wintersportwochen eine große Bedeutung zu. Oftmals wird erst durch diese die Begeisterung für den Wintersport geweckt. Das Tourismusressort des Landes Steiermark hat sich deshalb entschlossen, im Schuljahr 2025/2026 die Abhaltung von Wintersportwochen neuerlich zu unterstützen.
„Es freut mich als Tourismusreferent besonders, dass wir mit der Schulskikurs-Förderung weitere wichtige Impulse im Bereich des Wintersports und Tourismus setzen. Wintersportwochen bieten für Kinder und Jugendliche die ideale Gelegenheit, sich körperlich zu betätigen und soziale Kontakte zu pflegen. Außerdem sind Kinder und Jugendliche, die mit ihrer Schule auf Wintersportwoche fahren, die Gäste von morgen in unseren Wintersportregionen. Wir setzen mit dieser Initiative einen weiteren Schwerpunkt aus unserem Regierungsprogramm um“, sagt Landeshauptmann Mario Kunasek.
In der beiliegenden Förderungsrichtlinie werden die wesentlichen Kriterien für die Förderung festgelegt. Ziel dieser Förderung ist es, durch die finanzielle Unterstützung Schulen bzw. Schülerinnen und Schülern einen verstärkten Anreiz zu bieten, schulbezogene Wintersportwochen in der Steiermark abzuhalten. Dadurch soll Kindern und Jugendlichen der Wintersport nähergebracht und in weiterer Folge der steirische Wintertourismus gestärkt werden.
- Förderungsempfänger
Förderungsempfänger sind Schulen in der Steiermark (vertreten durch die Schulleitung bzw. die Organisationsleitung der Wintersportwochen).
- Förderungsgegenstand
Gefördert werden Bus- bzw. Bahnkosten für den Hin- und Rücktransport vom Schulort zum Wintersportort in der Steiermark. Nicht gefördert wird der Pendelverkehr während der Wintersportwoche.
- Budget
Für die Förderungsaktion stehen € 200.000,-- für das Schuljahr 2025/2026 zur Verfügung. Die Förderungen werden nach dem Prinzip „first come, first served" vergeben.
- Förderungsvoraussetzungen
Es müssen mindestens vier Übernachtungen in einem steirischen Wintersportort absolviert werden. Die Einholung von drei Angeboten von befugten Gelegenheits- bzw. Linienverkehrsunternehmen ist erforderlich, der Bestbieter ist auszuwählen.
- Förderungshöhe
Es werden die Kosten von Bus bzw. Bahn laut Rechnung gefördert, maximal jedoch der im Förderungsantrag genannte Betrag. Sollte die tatsächlich bezahlte Rechnung geringer sein (z.B. aufgrund kleinerer Schülerzahl, kleinerem Bus etc.), wird nur der niedrigere Betrag zur Auszahlung gebracht.
Über die Anzahl und Höhe der an die Schulen ausbezahlten Schulskikurs-Förderungen für das Schuljahr 2025/2026 wird der Steiermärkischen Landesregierung jeweils ein Bericht vorgelegt.
Graz, 11. September 2025
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