Wien/Graz (26. September 2025).- Weniger Bürokratie, mehr digitale Services und raschere Verfahren: Die Steiermark hat beim heutigen zweiten Treffen in Wien im Rahmen des laufenden Reformdialogs „Reformpartnerschaft Österreich“ zwischen Bund und Ländern insgesamt 30 konkrete Themenbereiche eingebracht, bei denen gesetzliche und verfahrensrechtliche Vereinfachungen geprüft und umgesetzt werden sollen. Ziel ist es, eine effizientere, einfachere, schnellere, günstigere und damit bürgerfreundlichere Verwaltung zu schaffen.
Im Mittelpunkt stehen verfahrensrechtliche Vereinfachungen im Sinne eines konsequenten Bürokratieabbaus, die Stärkung digitaler An- und Abfragemöglichkeiten sowie die Entlastung bei Förderungsabwicklungen. Darüber hinaus sollen Dokumentations-, Kontroll- und Berichtspflichten kritisch auf Umfang und Intervalle hin überprüft werden.
„Unser gemeinsames Ziel ist eine moderne Verwaltung, die Verfahren beschleunigt, Doppelgleisigkeiten abbaut und digitale Möglichkeiten konsequent nutzt. Mit unseren 30 eingebrachten Vorschlägen wollen wir konkrete Impulse setzen“, betont Landtagspräsident Gerald Deutschmann, der die Steiermark in diesem Reformprozess vertritt.
Steirische Schwerpunkte Zu den Kernpunkten zählen insbesondere:
- Amtssachverständige gebietskörperschaftenübergreifend einsetzen: Spezialisierte Fachbereiche leiden in einzelnen Ländern unter einem Mangel an qualifizierten Sachverständigen. Eine gesetzliche Öffnung würde Verfahren beschleunigen und Ressourcen effizienter nutzen.
- Registerabfragen ermöglichen & Once-Only-Prinzip umsetzen: Bürgerinnen und Bürger sollen Nachweise künftig nicht mehr mehrfach erbringen müssen. Behörden sollen Daten direkt und rechtskonform aus Bundesregistern abrufen können – auch im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung, etwa bei Förderungen.
- Digitalisierung stärken – analoge Pflichten streichen: Die konsequente Nutzung von ID Austria (E-ID), elektronischer Zustellung und digitalen Formularen soll forciert werden. Medienbrüche – etwa wenn digital signierte Dokumente ausgedruckt und wieder eingescannt werden – sollen der Vergangenheit angehören. Auch veraltete Vorschriften wie die Hauskundmachung nach der Gewerbeordnung sollen durch moderne Lösungen ersetzt werden.
- Einfachere Verfahren und klare Zuständigkeiten: Weniger Genehmigungsverfahren, verstärkter Einsatz von Anzeigeverfahren, klarere Zuständigkeiten und längere Prüfintervalle sollen die Behördenlandschaft entlasten.
- Einheitliche Regeln im Betriebsanlagenrecht und bei Arbeitsgenehmigungen: Digitale Verfahren und vereinfachte Genehmigungen – insbesondere für Drittstaatsangehörige in Mangelberufen – sollen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreich stärken.
Nächste Schritte Die Vorschläge werden nun in enger Abstimmung mit dem Bund hinsichtlich rechtlicher, technischer und politischer Umsetzbarkeit geprüft. Im November findet das nächste Treffen des Reformdialogs statt – diesmal in der Steiermark. Noch Ende des Jahres soll bereits ein entsprechender Gesetzesentwurf erarbeitet werden. Die Steiermark erwartet sich davon konkrete Fortschritte im Sinne eines modernen, serviceorientierten Verwaltungshandelns.
„Reformpartnerschaft Österreich“ Im Juni wurde die „Reformpartnerschaft Österreich“ ins Leben gerufen, mit dem Ziel, Staat und Verwaltung schlanker und effizienter zu gestalten. Dabei wurden die Themenfelder Verfassungs- und Verwaltungsbereinigung, Energie, Bildung sowie Gesundheit festgelegt. Im Mittelpunkt stehen der Abbau von Doppelstrukturen in der Verwaltung, die Straffung rechtlicher Rahmenbedingungen und die Modernisierung des Öffentlichen Dienstes, um ihn fit für die Zukunft zu machen.
Graz, am 26. September 2025 |