Graz (3. November 2025).- Eine Wende gibt es im Fall einer vermeintlichen Familienzusammenführung in der Steiermark. Die „Kronen Zeitung” hatte darüber berichtet. Erste Meldungen lauteten, dass ein Flüchtling aus dem Großraum Graz für seine Frau einen Aufenthaltstitel bekommen hatte, obwohl die Grazer Fremdenpolizei vor einer „Scheinehe” gewarnt hatte. Den Berichten zufolge soll der Mann die Frau vor der Hochzeit nur einmal in einem Video-Telefonat gesehen haben.
Landeshauptmann Mario Kunasek hatte nach Bekanntwerden des Falles eine sofortige Prüfung der Causa veranlasst. Wie sich jetzt herausstellte, ist der Mann aus Afghanistan lediglich subsidiär Schutzberechtigter und nicht Asylberechtigter. Somit besteht kein Anspruch auf eine Familienzusammenführung. Das Land Steiermark leitete umgehend die Information an die zuständige Botschaft in Islamabad weiter, dass für die Frau – ebenfalls aus Afghanistan – kein österreichisches Visum auszustellen ist, da eben kein Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung besteht.
„Ich erwarte mir, dass dieser Fall vollständig aufgeklärt wird. Es sind die Umstände zu klären, wie es zu diesem Missstand kommen konnte. Asylmissbrauch muss mit allen zu Gebote stehenden Mitteln abgewehrt werden. Die Behörden sind aufgefordert, genauestens hinzusehen und strenge Maßstäbe anzulegen. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob es weitere solcher Fälle gibt”, sagt Landeshauptmann Mario Kunasek.
Graz, 3. November 2025
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