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Leibnitz (14. November 2025). - Mit einem Bekenntnis, den gemeinsamen Reformweg weiter zu verfolgen, ging Freitagmittag (14. November 2025) das Treffen der Landeshauptleute auf Schloss Seggau in der Südsteiermark zu Ende. Der Gastgeber, der steirische Landeshauptmann Mario Kunasek, der noch bis Jahresende den Vorsitz der Landeshauptleute-Konferenz innehat, bedankte sich für den intensiven und konstruktiven Austausch bei seinen Amtskolleginnen und -kollegen, aber auch bei den Spitzen der Bundesregierung, Bundeskanzler Christian Stocker - er war per Video zugeschaltet, Vizekanzler Andreas Babler, Außenministerin Beate Meinl-Reisinger und Staatssekretär Alexander Pröll, die am zweiten Teil des Treffens persönlich teilgenommen hatten. Inhaltlich standen die Themen Budget, Teuerung, Bildung, Öffentlicher Verkehr, Sicherheit und Katastrophenschutz, die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich sowie die Reformpartnerschaft im Mittelpunkt der Beratungen.
Im Rahmen einer Pressekonferenz informierten im Anschluss an die Beratungen Landeshauptmann Mario Kunasek als Vorsitzender, Landeshauptmann Peter Kaiser, Landeshauptmann Anton Mattle sowie Vizekanzler Andreas Babler, Außenministerin Beate Meinl-Reisinger und Staatssekretär Alexander Pröll über die Ergebnisse.
Landeshauptmann Mario Kunasek: „Wir haben ein sehr ambitioniertes Programm erfüllt. Es gab sehr konstruktive Diskussionen, das gilt auch für den Austausch mit dem Bund. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich. Die Teuerung ist ein Wachstumskiller, das spüren die Bevölkerung und die Wirtschaft. Ohne Wirtschaft ist es schwer für Gemeinden, Länder und den Bund, ihre Aufgaben zu bewerkstelligen. Daher haben wir an den Bund appelliert, Maßnahmen zu setzen, das Leben leistbarer zu machen und die Wirtschaft in Schwung zu bringen. Dazu ist insbesondere der rasche Breitbandausbau eines gigabitschnellen Netzes gerade für Unternehmen essentiell.“
Ein weiteres großes Thema war laut Kunasek der Katastrophenschutz, welcher nur dank des Einsatzes vieler Ehrenamtlicher funktioniert. Der Landeshauptmann setzte in diesem Zusammenhang fort: „Den Ländern ist Fairness wichtig, daher ist der Kostenersatz der Bergrettung für Transport und Einsätze jenem der Feuerwehr gleichzustellen. Um im Notfall einsatzbereit zu sein, muss geübt werden. Daher braucht es eine Änderung des Luftfahrtgesetzes, so dass Außenlandebewilligungen für Übungen nach dem Vorbild für private Flieger einfach möglich sind. Darüber hinaus brauchen wir in Notfällen auch definierte Hubschrauberlandeplätze, die bei Schlechtwetter angeflogen werden dürfen. Was technisch bereits möglich ist, muss rechtlich erlaubt werden. Bildung ist den Bundesländern ebenfalls wichtig. Wir brauchen insbesondere die Unterstützung des Bundes bei der Schulassistenz, um die steigenden Kosten abzufedern. Mit Blick auf Kärnten und die Steiermark möchte ich wiederholen, dass die Koralmbahn ein Jahrhundertprojekt ist, aber dass es darüber hinaus mit dem 2er-Klimaticket ein bahnkundenfreundliches Angebot für den Verkehr zwischen zwei Bundesländern braucht.“
Landeshauptmann Peter Kaiser: „Die Zusammenarbeit innerhalb der Landeshauptleutekonferenz, aber auch jene zwischen den einzelnen Ländern ist von steigender Bedeutung. Es ist wichtig, eng und abgestimmt zu agieren. So ist es – vor allem auch im Hinblick auf den Koralmtunnel – notwendig, dass wir gemeinsam auf die ÖBB-Tarifbestimmungen einwirken und ein 2er-Ticket möglich machen. Ein weiterer wichtiger Punkt, der Regionen, Länder, Städte und Gemeinden betrifft, ist der geplante mittelfristige Finanzrahmen der Europäischen Union für 2028 bis 2034. Hier legen wir Wert darauf, dass wir von Anfang an integrierter Bestandteil aller EU-Programme des mittelfristigen Finanzrahmens der EU sind. Wie wichtig ein solcher Zusammenschluss ist, zeigt der EU-Ausschuss der Regionen, in dem alle sieben Fraktionen gegen die neu geplanten Finanzstrukturen gestimmt haben – und so, dem Vernehmen nach, auch zu einem Umdenken der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, geführt hat.“
Landeshauptmann Anton Mattle: „Diese Landeshauptleutekonferenz zeigte, wie wir über Bundesländer- und Parteigrenzen hinweg Lösungen finden können. Im Kampf gegen die Teuerung müssen wir die Abhängigkeit von Energiepreisen verringern, erneuerbare Energien rascher ausbauen und den ungerechtfertigten Österreichaufschlag bei Lebensmitteln beenden. Im Katastrophenschutz brauchen wir klare Regeln und schnelle Entscheidungen, damit wir die Bevölkerung bestmöglich schützen können. Ebenso wichtig ist ein gemeinsamer Breitbandausbau von Bund und Ländern. Insgesamt müssen wir Reformen zügig vorantreiben, um den Standort Österreich zu stärken und den Menschen rasch Lösungen zu liefern.“
Vizekanzler Andreas Babler: „Es ist unsere Verantwortung, dass sich die Menschen in Österreich auf die beste medizinische Versorgung, exzellente Bildung und leistbare Preise verlassen können. Österreich war immer dann erfolgreich, wenn wir über Parteigrenzen hinweg zusammengearbeitet und Lösungen gefunden haben. So haben wir unseren Sozialstaat aufgebaut und so haben wir unser föderales Miteinander zwischen Bund, Ländern und Gemeinden organisiert. Zuständigkeiten und Strukturen sind nicht mehr überall am Puls der Zeit und heute zeigt sich: Dieses System braucht ein Update. Mit der Reformpartnerschaft erneuern wir deshalb das rot-weiß-rote Versprechen: Bund, Länder und Gemeinden arbeiten gemeinsam an einer modernen Verwaltung und einem starken Staat.“
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger: „Die konstruktive und intensive Diskussion war gerade auch deshalb besonders wichtig, weil wir uns weiterhin in einer schwierigen Situation befinden. Wir stehen vor großen budgetären und wirtschaftlichen Herausforderungen. Um diese zu bewältigen, geht es jetzt vor allem darum, eine Perspektive des Aufschwungs und des Aufbruchs zu schaffen, aber auch ein solides Budget sicherzustellen. Wir haben in den letzten Monaten auf Bundesebene auch harte Entscheidungen getroffen und sind entschlossene Schritte gegangen mit dem Ergebnis einer Budgetkonsolidierung von rund sieben Milliarden Euro im heurigen Jahr. Wir alle haben die gemeinsame Verantwortung, den Schuldenpfad der Vergangenheit zu verlassen und eine strukturelle Reform anzugehen, um die staatlichen Leistungen für die Menschen in Österreich besser zu machen und nachhaltig abzusichern.“
Staatssekretär Alexander Pröll: „Vielen Dank für die vertrauensvollen Gespräche und das gute Miteinander. Man muss ehrlich die Situation ansprechen und den Tatsachen ins Auge blicken: Wir stehen vor finanziell mehr als herausfordernden Zeiten und die Strukturen, die in Österreich gewachsen sind, sind nicht mehr zeitgemäß. Daher rücken wir zusammen und versuchen, gemeinsam Lösungen zu finden. Das war der Grund, warum wir diese Reformpartnerschaft zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Städten am 5. Juni 2025 ausgerufen haben. Von den vier definierten Bereichen darf ich für die Gruppe ,Verwaltung und Verfassung‘ Stellung nehmen: Hier sind im Bereich des ,Genehmigungsturbos‘ schon konkrete Schritte umgesetzt worden. Es geht darum, dass wir Großverfahren deutlich schneller machen. Im Bereich der Digitalisierung konnten wir heute zu einer Grundsatzeinigung kommen: Wir gründen gemeinsam eine einheitliche Plattform, wo es Bund, Ländern und Kommunen möglich wird, gemeinsam Lizenzen zu beschaffen und Produkte zu entwickeln. Dadurch werden mehrere hundert Millionen Euro an Einsparungen möglich.“
Eine Auswahl wichtiger Beratungsthemen und Beschlüsse:
Die Teuerung und die Last für die Bundesländer: Thema der Beratungen war gleich zu Beginn der Tagung die Teuerung und die daraus entstehende Last für die Länder. Die Schnellschätzung der Statistik Austria sieht die Teuerung im Oktober wie auch schon im September wieder bei 4,0 Prozent. Das ist und bleibt deutlich höher als im EU-Schnitt. Die Preise steigen in Österreich weiterhin deutlich stärker als in anderen Ländern der Eurozone, wo sich die Inflation im Oktober auf 2,1 Prozent verlangsamt hat.
Einer der Hauptfaktoren sind die Energiepreise neben den Dienstleistungen und den Preisen für Nahrungsmittel. Dies belastet die Österreicherinnen und Österreicher weiter massiv. Aber nicht nur die Privathaushalte sind belastet, sondern auch die öffentlichen Haushalte. Trotz erster Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Inflation hält die LH-Konferenz weitere Maßnahmen für notwendig, um die Inflation zu bekämpfen und Wirtschaftswachstum anzukurbeln, damit Länder und Gemeinden ihren Aufgaben weiterhin nachkommen können. Es geht hier u. a. um die sensiblen Themen Krankenanstalten-Finanzierung, Pflege, Soziales und Elementarpädagogik.
Daher ersucht die Landeshauptleutekonferenz die Bundesregierung, entschlossen Maßnahmen zu setzen, um die Inflation wirksam zu bekämpfen und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, damit in einem stabilen wirtschaftlichen Umfeld die Länder und Gemeinden ausreichend finanziell und budgetär ausgestattet werden, um ihren Aufgaben in den sensiblen Bereichen der Gesundheit und Pflege, des Sozialen und der Kinder- und Jugendhilfe nachkommen zu können.
„Österreich-Aufschlag“ beenden – mehr Wettbewerbsfairness und Preistransparenz stärken: Der sogenannte „Österreich-Aufschlag“ ist seit Jahren ein wiederkehrendes Thema im öffentlichen Diskurs und bezeichnet die systematische Verteuerung von Markenprodukten und Konsumgütern in Österreich gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten. Während der europäische Binnenmarkt den freien Warenverkehr garantieren sollte, wird dieser Grundsatz durch territoriale Lieferbeschränkungen internationaler Hersteller gezielt unterlaufen. Der Handelsverband weist in mehreren Erhebungen darauf hin, dass österreichische Händler bei bestimmten Produkten bis zu 60 Prozent höhere Beschaffungspreise zahlen müssen als ihre deutschen Mitbewerber. Für die Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet dies, dass gerade im Bereich der Lebensmittel und Drogeriewaren Preisaufschläge von 15 bis 20 Prozent im Vergleich zu Deutschland keine Ausnahme, sondern vielfach Realität sind. Eine Analyse der Stadt Wien sowie weitere Studien im europäischen Kontext bestätigen diese Befunde und zeigen auf, dass die Mehrkosten für europäische Haushalte aufgrund solcher Lieferbeschränkungen jährlich auf rund 14 Milliarden Euro geschätzt werden.
Die Argumentation gegen den „Österreich-Aufschlag“ stützt sich nicht nur auf politische Bewertungen, sondern auf harte Zahlen. In einer vom Handelsverband zitierten Marktanalyse wurden beispielsweise bei 50 zentralen Markenartikeln im Lebensmittel- und Drogeriesegment durchgängig signifikante Preisunterschiede festgestellt, die nicht durch Transportkosten oder regionale Faktoren erklärbar sind. Vielmehr handelt es sich um gezielte Preisdifferenzierungen seitens multinationaler Hersteller. Auch die Europäische Kommission hat in ihrem Binnenmarktbericht mehrfach auf die Wettbewerbsverzerrungen durch territoriale Lieferbeschränkungen hingewiesen und diese unter die zehn zentralen Hindernisse des Binnenmarktes gereiht.
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck für ein Verbot territorialer Lieferbeschränkungen („Österreich-Aufschlag") einzusetzen und entsprechende Initiativen im Rat der Europäischen Union aktiv zu unterstützen. Die Bundesregierung wird weiters ersucht, auf nationaler Ebene die Bundeswettbewerbsbehörde und die Kartellgerichte in den Bereichen Ermittlung und Sanktionierung zu stärken. Die Bundesregierung wird ersucht, rasch Preistransparenzmaßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, die insbesondere irreführenden Rabattpraktiken und „Shrinkflation" wirksam entgegenwirken und einen Dialog mit internationalen Markenartikelherstellern und dem heimischen Handel zu führen, um diskriminierende Einkaufskonditionen abzustellen.
Nachhaltiger und zukunftsfähiger Breitbandausbau: Aktuell sind österreichweit 72 Prozent aller Haushalte mit gigabitfähigen Zugängen versorgt. Vor dem Hintergrund des wachsenden Bedarfs ist es daher dringend notwendig, einen weiteren Impuls mit Hilfe der zweiten Breitband-Milliarde zu setzen. Die Landeshauptleutekonferenz ersucht die Bundesregierung, im Sinne eines nachhaltigen und zukunftsorientierten Breitbandausbaus
- sich zur Dringlichkeit, den Breitbandausbau als Grundvoraussetzung für die digitale Zukunft Österreichs entschlossen und kontinuierlich voranzutreiben, zu bekennen und diesen erneut aktiv in Angriff zu nehmen,
- den laufenden Fördercall rasch mit den ursprünglich festgelegten indikativen Budgetanteilen der Bundesländer fortzuführen und umzusetzen,
- etwaige Rückflüsse aus bereits vergebenen Fördermitteln zeitnah wieder für neue Breitbandprojekte entsprechend dem bisherigen Verteilungsschlüssel bereitzustellen, um Kürzungen zugesagter Mittel aus der zweiten Breitbandmilliarde zu vermeiden,
- weitere Bundesmittel, die eine zügige und flächendeckende Versorgung mit gigabitfähigen Anschlüssen ermöglichen, vorzusehen,
- und bei Förderungen Versorgungslücken in ländlichen und auch städtischen Bereichen entsprechend zu berücksichtigen
Einführung eines 2er-Klimatickets: Kombination von regionalen Klimatickets: Die Einführung eines 2er-Klimatickets hat insbesondere in der Steiermark und Kärnten neue Aktualität durch die bevorstehende Inbetriebnahme des Koralmtunnels bekommen. Das vom Ministerium ursprünglich angekündigte 2er-Klimaticket ist nie umgesetzt worden. Daher soll der diesbezügliche Beschluss der Verkehrsreferenten durch die Landeshauptleute bekräftigt werden. Die Landeshauptleutekonferenz appelliert an die Bundesregierung, im Sinne des Beschlusses der Landesverkehrsreferenten vom 26. September 2025, das „2er-Ticket" ohne zusätzliche Kosten für die Länder umzusetzen und somit eine tarifliche Kombination der regionalen Klimatickets zweier benachbarter Länder zu ermöglichen.
Entschädigung bei Waldbrandeinsätzen: Wie zahlreiche Beispiele in der jüngeren Vergangenheit bewiesen haben (Hirschwang an der Rax, Wildalpen, Eisenerz, Radmer, ...), ist der Einsatz der Feuerwehren im unwegsamen alpinen Gelände oftmals ohne begleitenden Sicherungseinsatz durch die Bergrettung nicht möglich. Trotz der Tatsache, dass bei derartigen Einsätzen die Kräfte der Feuerwehren ohne Unterstützung durch die ebenfalls ehrenamtlich organisierte Bergrettung gar nicht in der Lage wären, eine effiziente Waldbrandbekämpfung vorzunehmen, sieht das Forstgesetz für die beiden Einsatzorganisationen unterschiedliche Entschädigungsregelungen vor.
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht die Bundesregierung, eine Gleichbehandlung zwischen der Österreichischen Bergrettung und den Feuerwehren im Hinblick auf die Entschädigung ihrer Waldbrandbekämpfungskosten sicherzustellen, ohne dabei den Kostenersatz für die Feuerwehren zu mindern.
Finanzierung der Feuerwehrausrüstung zur Waldbrandbekämpfung: 2020 wurde mit dem Waldfondsgesetz eine Grundlage zur Einrichtung eines Fonds auf Bundesebene geschaffen, der unter anderem auch zur Finanzierung von Maßnahmen zur Waldbrandbekämpfung dient. Zur diesbezüglichen Umsetzung wurde eine Sonderrichtlinie Waldfonds verfasst, die eine 80-prozentige Förderung von Spezialgeräten und Spezialausrüstungen für Feuerwehren vorsieht, sofern diese aufgrund einer zu erarbeitenden Waldbrandbekämpfungsstrategie notwendig sind. Allerdings wird diese Sonderrichtlinie derzeit so interpretiert, dass Fahrzeuge nicht vom Begriff „Spezialgeräte und Spezialausrüstung“ umfasst werden. Daher sind sie grundsätzlich nicht förderbar.
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht den Bund, eine Novelle des Waldfondsgesetzes vorzulegen und die Sonderrichtlinie Waldfonds zu überarbeiten, damit künftig die Finanzierung der notwendigen spezifischen Feuerwehrausrüstung zum Zweck der Waldbrandbekämpfung dauerhaft und durch ausreichendes Budget sichergestellt ist.
Novelle Luftfahrtgesetz: Ausnahmen für Einsatzorganisationen bei Übungen: Die derzeitige Gesetzeslage führt dazu, dass für Übungen der Einsatzorganisationen Ausnahme-bewilligungen für Landungen außerhalb eines Flugplatzes vorliegen müssen, gleich wie für jede Außenlandung von Privatpiloten. Aus Gründen der Praxisnähe und Entbürokratisierung soll eine gesetzliche Erleichterung in Form einer Bewilligungsfreistellung für Flüge im Zusammenhang mit der Übungstätigkeit von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben geschaffen werden.
Die Landeshauptleutekonferenz fordert die Bundesregierung auf, das Luftfahrtgesetz (LFG) dahingehend zu novellieren, dass im Sinne einer Entbürokratisierung eine gesetzliche Regelung geschaffen wird, welche Übungstätigkeiten von Behörden und Einsatzorganisationen (inklusive beauftragter Assistenzunternehmen) von der Notwendigkeit von Außenlandebewilligungen und Ausnahmebewilligungen gemäß § 133 LFG bei Einhaltung bestimmter Rahmenparameter (z.B. keine Landungen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr) ausnimmt.
Verbesserung der Flugrettung durch Ermöglichung von Point-in-Space Anflügen: Nach derzeitigen gesetzlichen Grundlagen ist der Rettungsflug in Österreich, bis auf wenige Ausnahmen, nur nach Sichtflugbedingungen möglich. Ausnahmen sind Anflüge auf Verkehrsflughäfen, wo ein Instrumentenflugverfahren im sogenannten „kontrollierten Luftraum" durchgeführt werden kann. Ein weiteres Beispiel sind „Point-in-Space"-Anflüge, die seit 2022 immer wieder bei Schlechtwetter am LKH Universitätsklinikum Graz durchgeführt werden und bereits mehrere Menschenleben gerettet haben. Allerdings ist dies derzeit nur aufgrund des Umstandes möglich, dass sich das LKH Universitätsklinikum im sogenannten „kontrollierten Luftraum" des Flughafen Graz befindet. Außerhalb dieses „kontrollierten Luftraumes" sind solche Anflüge derzeit nicht erlaubt, obwohl technisch alle Voraussetzungen gegeben wären. Mit Genehmigung dieses Verfahrens könnten Rettungshubschrauber bei nahezu jedem Wetter auf vordefinierten Landeplätzen auch außerhalb des kontrollierten Luftraumes landen und insbesondere für entlegene, rettungsdienstlich schlecht versorgte Gebiete eine deutliche Verbesserung in Bezug auf die notärztliche Versorgung bewirken. Ziel sollte es sein, österreichweit ein Schlechtwetterflugnetz aufzubauen, um definierte Flugrettungsstützpunkte mit den Krankenhäusern zu verbinden und so die Verfügbarkeit der Flugrettung weiter zu erhöhen.
Die Landeshauptkonferenz ersucht die Bundesregierung, gemeinsam mit der Austrocontrol und den betroffenen Bundesländern die rechtlichen Grundlagen für außerhalb des „kontrollierten Luftraums" („restricted area") durchzuführende Flugbewegungen zu erarbeiten, damit Point-in-Space Anflüge für die Flugrettung auf definierten Hubschrauberlandeplätzen außerhalb des „kontrollierten Luftraumes" ermöglicht werden.
Kostentragung bei Schulassistenz: Die Anforderungen an das Pflichtschulsystem haben sich aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Strukturen in den letzten Jahrzehnten gravierend verändert. Es besteht aufgrund von sozialen und ökonomischen Verhältnissen eine große Heterogenität zwischen den Schülerinnen und Schülern. Außerdem ist eine Zunahme an Verhaltensauffälligkeiten festzustellen.
Der Bedarf an Unterstützungspersonal an Bildungseinrichtungen wird immer größer. Den Aufgabenbereich der Bereitstellung einer Schulassistenz (persönlichen Assistenz) überlässt der Bund im Pflichtschulbereich zur Gänze den Bundesländern. In der Steiermark ist die Schulassistenz beginnend mit dem Schuljahr 2024/25 in einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage (StSchAG 2023) geregelt. Die Kosten dafür teilen sich das Land und die Gemeinden im Verhältnis sechzig zu vierzig. Die Anträge und damit verbundenen Kosten sind massiv im Steigen begriffen. Eine erste Evaluierung im vergangenen Schuljahr 2024/25 hat gezeigt, dass oftmals pädagogische Leistungen von Schulassistenten übernommen werden, da das Schulsystem vor allem im sonderpädagogischen Bereich an seine Grenzen stößt. Mangelnde sonderpädagogische Ressourcen sollen durch Schulassistenzen, welche Land und Gemeinden finanzieren, ausgeglichen werden.
Die Landeshauptleutekonferenz fordert die Bundesregierung auf, die Maßnahme aus dem Regierungsprogramm zu konkretisieren und ohne zusätzliche Kosten für die Länder möglichst rasch zur Umsetzung zu bringen.
Wirtschaftsstandort Österreich stärken - mehr Fairness im digitalen Handel: In den vergangenen Jahren hat sich der Onlinehandel durch Plattformen, die Produkte aus Drittstaaten direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU vermitteln und versenden, rasant ausgeweitet. Sie fallen durch signifikant niedrige Preise auf und stellen die EU vor regulatorische, wirtschaftliche und ökologische Herausforderungen. Diese Entwicklung hat massive Auswirkungen auf den lokalen Handel, schwächt den Wirtschaftsstandort Österreich und führt zum Verlust von lokaler Wertschöpfung und Arbeitsplätzen.
Viele der über die Onlineplattformen erhältlichen Produkte entsprechen den europäischen Produktsicherheits- und Qualitätsstandards nicht in vollem Umfang. Sie können gefährliche Stoffe enthalten oder verfügen im Fall elektronischer Geräte über kein CE-Sicherheitskennzeichen. Durch die Nichteinhaltung dieser Vorgaben haben Onlineplattformen einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber heimischen Unternehmen.
Auch Fragen der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit im europäischen Binnenmarkt gewinnen im Kontext des internationalen Onlinehandels zunehmend an Bedeutung. Es ist darüber hinaus von zentraler Bedeutung, Online-Plattformen aus Drittstaaten stärker in die Verantwortung zu nehmen und die Einhaltung europäischer Sicherheitsstandards konsequent durchzusetzen, um österreichische Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen sowie negativen Auswirkungen auf den lokalen Handel und den Wirtschaftsstandort entgegenzuwirken. Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang das Steuer- und Abgabewesen gesamthaft zu betrachten.
Die Landeshauptleutekonferenz unterstützt die Bundesregierung in Ihrem Vorhaben, sich für sichere und rechtskonforme Produkte im Online-Handel aus Drittstaaten einzusetzen, und fordert die Bundesregierung auf, gezielte Maßnahmen und wirksame Kontrollen im Bereich des E-Commerce zu entwickeln und umzusetzen, mit denen
- der Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt,
- der lokale Handel unterstützt,
- die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen gefördert und
- der Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten sichergestellt wird.
Fotoservice: Weiteres Bildmaterial von der LH-Konferenz finden Sie in der Fotogalerie.
Leibnitz, 14. November 2025 |