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Regionaler Strukturplan Gesundheit 2030 wurde beschlossen

Der Regionale Strukturplan Gesundheit (RSG-St 2030) ist die Planungsgrundlage für die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in den Krankenhäusern und im niedergelassenen Bereich. Am 19.12.2025 wurde er von der Landes-Zielsteuerungskommission einstimmig beschlossen.

Die Landes-Zielsteuerungskommission hat in ihrer Sitzung am 19. Dezember2025 den RSG 2030 einstimmig beschlossen.
Die Landes-Zielsteuerungskommission hat in ihrer Sitzung am 19. Dezember2025 den RSG 2030 einstimmig beschlossen.
© Land Steiermark/Jakob Grill; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (19. Dezember 2025).- Der RSG-St 2030 wurde in den vergangenen Monaten unter Einbindung zahlreicher Expertinnen und Experten erarbeitet und umfasst jene Leistungen, die von Patienten mit e-card in Anspruch genommen werden können. Er enthält erstmals verbindliche Regelungen für die Spitäler und den niedergelassenen Bereich und entspricht den Vorgaben des übergeordneten Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG). Mit diesem RSG soll eine Balance zwischen wohnortnaher Versorgung und spezialisierter Medizin in Krankenhäusern geschaffen werden. Der präsentierte Plan sieht den Erhalt aller Spitalsstandorte vor und die Akut- und Notfallversorgung ist jedenfalls weiterhin rund um die Uhr in allen Bezirken gesichert!

Nachdem am 03.11.2025 der RSG-Entwurf von der Landes-Zielsteuerungskommission beschlossen wurde, lief bis 10.12.2025 das Begutachtungsverfahren. Im Zuge von Informationsveranstaltungen wurde der RSG in allen steirischen Versorgungsregionen vorgestellt und auf der Website des Gesundheitsfonds Steiermark veröffentlicht.
Nach dem Ende des Begutachtungsverfahrens hat die Landes-Zielsteuerungskommission den finalen RSG-St 2030 am 19. Dezember 2025 einstimmig beschlossen. Die Beschluss-Fassung erfolgte für die Krankenversicherungsträger unter dem Gremial-Vorbehalt ihrer jeweiligen Verwaltungsrats-Sitzungen.

Der RSG-St 2030 tritt am 01.01.2026 in Kraft und ist dann auch öffentlich unter  www.gesundheitsplan-steiermark.at abrufbar. Die Umsetzung erfolgt schrittweise bis 2030. Bereits für Anfang Jänner sind Termine zur Abstimmung der konkreten Schritte und Zeitpläne vereinbart.

Statements
Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl: „Wandel und Fortschritt machen Reformen und Weiterentwicklungen notwendig und möglich. Dieser Plan stellt die Interessen der Patienten in den Mittelpunkt und gewährleistet eine wohnortnahe Primär-, Akut- und Notfallversorgung genauso, wie den Zugang zu moderner Spitzenmedizin.“

Klubobmann Marco Triller: „Mit dem heutigen Beschluss des Regionalen Strukturplans Gesundheit 2030 wird ein entscheidender Schritt für die Zukunft der Gesundheitsversorgung in der Steiermark gesetzt. Der RSG 2030 ist eine wichtige Weichenstellung, um auch künftig eine flächendeckende, hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung unter Erhalt aller Spitalsstandorte für die steirische Bevölkerung sicherzustellen. Nun gilt es, die geplanten Maßnahmen im Interesse der Patienten konsequent umzusetzen.“

Josef Harb und Beatrice Erker, Vorsitzende des Landesstellenausschusses der ÖGK in der Steiermark: „Mit dem Regionalen Strukturplan Gesundheit schaffen wir eine zukunftsorientierte, ausgewogene Gesundheitsversorgung in der Steiermark. Durch die enge Zusammenarbeit von Spitälern, den neuen Gesundheitszentren und den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wird die Betreuung der Bevölkerung weiter verbessert - wohnortnah, qualitätsgesichert und den Bedürfnissen der Menschen entsprechend.“

Der RSG-St 2030 im Überblick
Die Kapazitäten der fondsfinanzierten Krankenanstalten (stationäre Betten, tagesklinische Betten und ambulante Betreuungsplätze) bleiben mit 5.651 (2022: 5.653) annährend gleich. Die übergreifende Kooperation aller Träger gewährleistet eine wohnortnahe und spezialisierte Versorgung der steirischen Bevölkerung. Im Jahr 2030 sollen in der Steiermark mindestens 40 Gesundheitszentren, zwei neue multiprofessionelle Facharztzentren und ein Schmerzzentrum, rund 500 allgemeinmedizinische und 780 fachärztliche Ordinationen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung vor Ort zur Verfügung stehen.

Um lange Krankenhausaufenthalte zu vermeiden und die Möglichkeiten der modernen, spezialisierten Medizin zu nutzen, werden zukünftig in der Steiermark Eingriffe und Behandlungen vermehrt ambulant und tagesklinisch erfolgen. Das schafft mehr selbstbestimmte Zeit für die Patientinnen und Patienten und entlastet den akutstationären Bereich. Für die Sicherstellung einer engmaschigen Betreuung ist eine Aufstockung des Angebots von ambulanten und tagesklinischen Betreuungsplätzen notwendig. Daher ist ein deutlicher Ausbau der tagesklinischen und ambulanten Betreuungsplätze vorgesehen. Die bereits etablierten Spitalsverbünde mit Schwerpunkten für akute und planbare Eingriffe ermöglichen eine optimale Leistungsabstimmung sowie Termin- und Dienstplansicherheit und garantieren eine bestmögliche regionale Versorgung.

Graz, am 19. Dezember 2025

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