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„B 70 neu“: Nun entscheidet das Bundesverwaltungsgericht

Vorbereitungen für Bauprojekt zwischen Mooskirchen und Krottendorf werden fortgesetzt

Verkehrslandesrätin Claudia Holzer mit dem Plan für die "B70 neu"
Verkehrslandesrätin Claudia Holzer mit dem Plan für die "B70 neu"
© Hausjell
Die Planung für die "B70 neu" ist weit fortgeschritten
Die Planung für die "B70 neu" ist weit fortgeschritten
© Land Steiermark

Graz (6. März 2026).- Die Frist ist abgelaufen, und wie von den Gegnern angekündigt, wurde der 445 Seiten umfassende positive Umweltverträglichkeits-Bescheid der zuständigen UVP-Behörde in der Abteilung 13 (Umwelt und Raumordnung) zum Straßenbauprojekt „B 70 neu” zwischen Mooskirchen und Krottendorf beeinsprucht. „In Summe gab es 41 Beschwerden gegen den Bescheid, die bereits von der UVP-Behörde an das Bundesverwaltungsgericht übermittelt wurden und dort nun geprüft werden. Wir lassen uns jedoch nicht vom Weg abbringen und arbeiten weiterhin an der Erstellung des Bauprojektes. Das für die Region so wichtige Vorhaben kann dann umgehend ausgeschrieben werden, sobald der positive Bescheid vom BVwG bestätigt und danach rechtskräftig wird”, so Verkehrslandesrätin Claudia Holzer.

Mit zirka 19.000 Kraftfahrzeugen innerhalb von 24 Stunden an Werktagen zählt die B 70 im Streckenabschnitt zwischen Mooskirchen und Krottendorf zu den am stärksten befahrenen Straßen im Umland von Graz.

„Die geplante Umfahrung zwischen Mooskirchen und Krottendorf, die Kainachnahe Trasse, ist der noch fehlende Lückenschluss für einen durchgehenden leistungsfähigen Ausbau der B 70 von Köflach bis zur Autobahnanschlussstelle Mooskirchen und stellt für den überregionalen Verkehr aus dem Bezirk Voitsberg eine leistungsfähige Straßenverbindung zur A2 in Fahrtrichtung Graz/Wien/Klagenfurt dar. Mit den Beschwerden verzögert sich leider der Baustart. Realistisch ist nun ein Baubeginn frühestens 2028, wobei wir von einer Bauzeit von drei Jahren ausgehen”, sagt Projektleiterin Monika Hofer von der Abteilung 16 (Verkehr und Landeshochbau).

Mit der Umfahrung werden die Ortsdurchfahrten der Katastralgemeinden (KG) St. Johann o.H., der KG Köppling und der KG Pichling bei Mooskirchen vom motorisierten Individualverkehr massiv entlastet.

Graz, am 6. März 2026

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