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Land Steiermark startet sechsten Fördercall zum Ausbau der elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Anträge können bis zum 20. März 2026 eingebracht werden

Graz (16.03.2026).- Der Bund gewährt den Ländern in den Kindergartenjahren 2022/23 bis 2026/27 im Rahmen der Artikel 15a B-VG Vereinbarung über die Elementarpädagogik Zweckzuschüsse für den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots in quantitativer und qualitativer Hinsicht. Am heutigen Montag (16.3.2026) lanciert das Land Steiermark daher den bereits sechsten Fördercall zum Ausbau der elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Neben Investitionskostenzuschüssen für die Neuschaffung von Plätzen sind auch Mittel im Rahmen der Personalkostenzuschüsse verfügbar. Anträge können bis zum 20. März 2026 eingebracht werden.

Bildungslandesrat Stefan Hermann ruft Trägerorganisationen und Gemeinden auf, die verfügbaren Mittel in Anspruch zu nehmen: „In der aktuellen Förderungsperiode wurden bisher in zwei von insgesamt fünf Jahren bereits 32,4 Millionen Euro der verfügbaren Bundesmittel verteilt. Wir befinden uns damit im Zeitplan. Dennoch ist es von großer Bedeutung, dass die Kommunen und Trägerorganisationen den Ausbau der Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen weiter vorantreiben, um die hohe Qualität der Kindergärten und -krippen in der Steiermark nachhaltig abzusichern. Ich bin zuversichtlich, dass dies weiterhin gelingt.”

Förderungsanträge können nur in den von der Abteilung 6 festgelegten Zeiträumen („Call”) eingebracht werden. Außerhalb eines Call-Zeitraums eingebrachte Förderungsanträge werden nicht berücksichtigt. Die Förderungsanträge sowie weiterführende Informationen sind unter dem Infopunkt auf der Homepage des Referates Kinderbildung und -betreuung  www.kinderbetreuung.steiermark.at unter „Förderungswesen - Bauförderung” abrufbar.

Graz, am 16. März 2026

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