Graz (31. März 2026).- Mit 1. April 2026 startet eine neue Form der Zusammenarbeit im österreichischen Gesundheitssystem: Die Steiermark und Oberösterreich setzen mit einer gemeinsamen Versorgungskooperation einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen, regional gedachten Gesundheitsversorgung. Der Beschluss in der steirischen Gesundheitsplattform ist einstimmig gefällt worden.
Nach dem einstimmigen Beschluss startet morgen, dem 1. April 2026, die erste bundesländerübergreifende Spitalsversorgung. „Mit dieser Kooperation betreten wir Neuland. Erstmals wird in Österreich eine strukturierte Zusammenarbeit über Bundesländergrenzen hinweg vertraglich geregelt. Damit schaffen wir eine nachhaltige Grundlage für eine Versorgung, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert – und nicht an Verwaltungs- und Bundesländergrenzen”, betont der steirische Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl.
Ergänzung zu bundesweiter Gastpatientenregelung Künftig können Patientinnen und Patienten aus dem Bezirk Liezen, insbesondere aus dem Ausseerland, bei medizinischer Notwendigkeit auch Leistungen im Krankenhaus in Bad Ischl in Anspruch nehmen. Die Kooperation umfasst die Bereiche der Orthopädie und Traumatologie, der Allgemein- und Viszeralchirurgie und der Inneren Medizin und stellt damit eine gezielte Ergänzung zur bestehenden Versorgung dar. Dieser Vertrag ergänzt die bundesweite Gastpatientenregelung, die insbesondere für alle nicht von der spezifischen Kooperation umfassten Fächer uneingeschränkt gültig ist. Eine Neuregelung der Gastpatienten-Regelung, die zwischen anderen Bundesländern für Diskussionen sorgt, wird im Zuge der angestrebten Gesundheitsreform sowie des neuen Finanzausgleichs erwartet.
Kooperation mit klaren Regeln und laufender Abstimmung Die Zusammenarbeit basiert auf einer klar geregelten Vereinbarung, die sowohl das medizinische Leistungsspektrum als auch die finanzielle Abwicklung definiert. Gleichzeitig wurde – da es sich um eine gänzliche Neuheit im österreichischen Gesundheitssystem handelt – ein enger Abstimmungsmechanismus vereinbart. In der Anfangsphase finden regelmäßige Gespräche zwischen den Partnern statt, um die Entwicklung laufend zu beobachten und zu evaluieren und bei Bedarf nachzuschärfen. Von der Kooperation profitieren sowohl die Steiermark als auch Oberösterreich und durch die klar geregelten Rahmenbedingungen und die laufende Abstimmung ist sichergestellt, dass flexibel auf Entwicklungen im Versorgungsgeschehen reagiert werden kann. Gerade in Ausnahmesituationen, etwa im Zuge der Corona-Pandemie, hat sich gezeigt, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit im Gesundheitssystem ist. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre unterstreichen, dass funktionierende Kooperationen ein wesentlicher Faktor für eine stabile Versorgung sind.
Versorgung im Mittelpunkt Bereits bisher wurden viele Patientinnen und Patienten aus dem Bezirk Liezen im Salzkammergut-Klinikum behandelt. Durch die Kooperation wird die Versorgung von Gastpatienten auf ein solides Fundament gestellt. Gerechnet wird mit etwa 300 stationären sowie etwa 2.500 ambulante Behandlungen pro Jahr, die durch das Salzkammergut-Klinikum übernommen werden. Gleichzeitig bleibt das LKH Rottenmann die zentrale Anlaufstelle für die stationäre Versorgung im Bezirk Liezen. Im Rahmen des Regionalen Strukturplans Gesundheit 2030 wird der Standort gezielt weiterentwickelt und gestärkt. (Details zur Spitalsversorgung in der Region: https://www.kages.at/aktuelles/detail/rsg-2030-neue-spitalsstruktur-im-bezirk-liezen-ab-1-april-2026)
„Gesundheitsversorgung darf nicht an Landesgrenzen enden! Diese Vereinbarung ist ein Beispiel dafür, wie Zusammenarbeit im Gesundheitswesen gelingen kann. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Versorgung für die Menschen bestmöglich sicherzustellen und gleichzeitig die Systeme nachhaltig weiterzuentwickeln”, so Kornhäusl abschließend.
Rückfragehinweis:
Andreas Kaufmann | Büro Landesrat Kornhäusl | Mobil: +43 676 8666 2590 Tel. +43 (316) 877 2590 | E-Mail: andreas.kaufmann@stmk.gv.at
Graz, am 31. März 2026 |