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Aktueller Bericht der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten liegt vor

Anfragen bei der Ombudschaft spiegeln höhere Sensibilität in der Bevölkerung wider.

Sabine Schulze-Bauer, Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Steiermark
Sabine Schulze-Bauer, Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Steiermark
© Foto: Land Steiermark/Binder; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (29. April 2026).- Gestern (28.04.2026) wurde der Bericht der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten und der Landes-Gleichbehandlungskommission für den Zeitraum 2023 bis 2025 dem Landtag vorgelegt und ist damit der Öffentlichkeit zugänglich. Der umfassende Bericht bietet einen fundierten Überblick über die Tätigkeiten der Ombudschaft und der Kommission und zeigt den aktuellen Stand der Gleichbehandlung und Gleichstellung im Landes- und Gemeindedienst auf. „Er reflektiert Erfolge, Herausforderungen und notwendige kontinuierliche Schritte, um Chancengleichheit zu gewährleisten und Gleichstellung sichtbar zu machen”, betont Gleichbehandlungsbeauftragte Sabine Schulze-Bauer.

Der mehr als 70 Seiten starke Bericht dokumentiert Fortschritte in den Bereichen Gleichstellung und Antidiskriminierung. Gleichzeitig zeigt sich eine gestiegene Sensibilität in der Bevölkerung gegenüber diesen Themen:
„Das zeigen auch unsere Zahlen: Im Berichtszeitraum wurden rund 1.400 Anfragen bearbeitet. Die meisten betrafen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, gefolgt von Behinderung und Alter”, so Schulze-Bauer.

Der Bericht zeigt weiters auch auf, dass im Landesdienst sowie im Bereich der Krankenanstalten trotz überwiegend weiblicher Bediensteter, bei Topführungspositionen nach wie vor keine Ausgewogenheit der Geschlechter vorliegt. Positiv hervorzuheben ist die vermehrte Inanspruchnahme der Väterkarenz im Landesdienst. Das Land Steiermark setzt neben Maßnahmen zur Gleichbehandlung verstärkt auf Vereinbarkeitsmodelle, um eine ausgewogenere Verteilung in den Berufshierarchien zu fördern.

Menschen, die auf Grund ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer Religion oder Weltanschauung, ethnischen Zugehörigkeit sowie ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert oder belästigt werden, können sich vertrauensvoll an das Team der Gleichbehandlungsbeauftragten wenden. Das Team steht allen Bediensteten des Landes Steiermark, der steirischen Gemeinden und Gemeindeverbände sowie allen Lehrerinnen und Lehrern an öffentlichen Pflichtschulen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen beratend zur Seite.

Bürgerinnen und Bürger können sich an die Ombudschaft wenden, wenn sie durch Organe des Landes, der Gemeinden oder Gemeindeverbände im Hinblick auf Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf Gesundheit, Soziales, Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum und Bildung diskriminiert werden.

Weitere Details finden Sie im aktuellen  Bericht und weitere Infos zur Ombudschaft bietet die Webseite  www.gleichbehandlung.steiermark.at. Für Fragen steht Sabine Schulze-Bauer unter 0316/877-5841 gerne zur Verfügung

Graz, am 29. April 2026

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