Graz (20. Mai 2026).- Der rund fünf Kilometer lange Abschnitt der A2 Südautobahn zwischen Knoten Graz-Ost und Knoten Graz-West in Feldkirchen bei Graz ist einer der meistbefahrenen Autobahnabschnitte Österreichs und führt direkt durch dicht besiedeltes Ortsgebiet. Bislang galt hier eine dauerhafte Tempobeschränkung von 100 km/h auf Basis des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L). Diese spezielle Regelung wird nun durch die Landesregierung mit Ablauf des 25. Mai 2026 aufgehoben, um eine rechtssichere und sachlich passende Neuregelung zu ermöglichen.
IG-L als falsches Instrument - Fokus auf Sicherheit und Lärm Bereits im April 2025 wurde der sogenannte „IG-L-Hunderter“ in der Steiermark flächendeckend abgeschafft. Der Abschnitt bei Feldkirchen stellte jedoch eine Sonderregelung dar: Anders als bei den früheren, temporären IG-L-Beschränkungen auf A9 und A2 rund um Graz zur Luftreinhaltung, wurde hier von Beginn an eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung in einer eigenen Verordnung geregelt. Medial wurden dafür immer wieder die Verkehrssicherheit sowie der Lärmschutz ins Treffen geführt. Dies ist aber sachlich falsch und stellt keine Grundlage für diese Geschwindigkeitsbegrenzung dar. Wie bei der A9 ist dieses Limit ausschließlich auf das Ziel der Senkung von NOx-Werten bei autobahnnahen Abschnitten zurückzuführen. Da aber seit geraumer Zeit die maßgeblichen Luftschadstoff-Grenzwerte – dies bestätigen die zuständigen Abteilungen des Landes – eingehalten werden, fehlt de facto die rechtliche Grundlage, um die Beschränkung dauerhaft auf Basis des IG-L rechtssicher aufrechtzuerhalten. Spätestens im Zuge der anstehenden Evaluierung des steirischen Luftreinhalteprogramms wäre dieses Limit aufgehoben worden. Gleichzeitig bleibt der Bedarf nach Temporeduktion aufgrund der örtlichen Gegebenheiten auf diesem stark befahrenen Autobahnabschnitt unverändert hoch.
Klarheit und Rechtssicherheit schaffen „Mit der Aufhebung der bisherigen IG-L-Regelung sorgen wir für Klarheit und Rechtssicherheit. Entscheidend ist, dass die notwendige Temporeduktion auf diesem hochbelasteten Abschnitt der A2 auch künftig erhalten bleibt – allerdings auf jener gesetzlichen Grundlage, die tatsächlich zu den Gegebenheiten vor Ort passt. Damit stellen wir sicher, dass Verkehrssicherheit und Schutz der Bevölkerung dauerhaft gewährleistet werden können“, erklärt Landeshauptmann Mario Kunasek.
„Der betroffene Autobahnabschnitt ist aufgrund seiner Lage mitten im Ortsgebiet sowie seines enormen Verkehrsaufkommens besonders sensibel. Es war von Anfang an klar, dass hier neben der Stickoxidsenkung auch andere Aspekte mit zu betrachten sind. Mit der Aufhebung der IG-L-Verordnung schaffen wir nun die notwendige Klarheit und ebnen den Weg für eine rechtlich saubere und dauerhaft tragfähige Lösung“, betont Landesrat Hannes Amesbauer.
Zusage des Verkehrsministeriums für StVO-Regelung Parallel dazu wurde bereits eine Lösung zwischen Landes- und Bundesebene vorbereitet: Das Ressort von Verkehrslandesrätin Claudia Holzer stand in engem Austausch mit dem Verkehrsministerium, damit seitens des Bundes in direkter Folge eine Geschwindigkeitsbeschränkung gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) für diesen Abschnitt erlassen wird. Diese neue Regelung wird mit dem Beginn des 26. Mai 2026 in Kraft treten. Durch diesen nahtlosen Übergang wird die Verkehrssicherheit auf dieser stark belasteten Strecke dauerhaft und abseits von Luftreinhalteprogrammen gewährleistet.
Verkehrslandesrätin Claudia Holzer: „Mit der Umstellung von einer IG-L-basierten auf eine StVO-basierte Temporegelung wird eine rechtlich stabile Grundlage geschaffen, die den tatsächlichen Anforderungen vor Ort entspricht. Der Fokus liegt dabei klar auf dem Schutz der Bevölkerung und der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Zwei Faktoren, die auf diesem Abschnitt der A2 von zentraler Bedeutung sind.“
Wichtiger Hinweis – Es ergeht die Bitte um Berücksichtigung bei der Berichterstattung:
Ausnahme für Elektroautos entfällt! Durch die Umstellung auf eine StVO-basierte Temporegelung entfällt auch die Ausnahme für Elektrofahrzeuge, die bei einer IG-L-basierten Geschwindigkeitsbegrenzung bundesgesetzlich geregelt ist. Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, welche auf diesem kurzen, aber besonders stark befahrenen Teilabschnitt eines der Hauptargumente für Tempo 100 ist, stellt die rechtssichere StVO-Lösung für alle PKW, unabhängig von ihrer Motorisierung, eine Verbesserung dar.
Rückfragehinweis:
Marco Sterk | Büro Landesrat Amesbauer | Mobil: +43 676 8666 6753 Tel. +43 (316) 877 6753 | E-Mail: marco.sterk@stmk.gv.at
Andreas Kreminger | Büro Landesrätin Holzer | Mobil: +43 676 8666 2169 Tel. +43 (316) 877 2169 | E-Mail: andreas.kreminger@stmk.gv.at
Graz, am 20. Mai 2026 |