Graz (19. Juni 2026).- Im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz in Innsbruck haben sich die Bundesländer heute (19.6.2026) mit zentralen Fragen der öffentlichen Sicherheit, des Katastrophenschutzes und der Stärkung des Ehrenamts befasst. Landeshauptmann Mario Kunasek nahm für die Steiermark an den Beratungen teil.
Auf Initiative der Steiermark sprachen sich die Länder dafür aus, die finanziellen Belastungen für Feuerwehren sowie Rettungsorganisationen des allgemeinen und besonderen Rettungsdienstes durch die zuletzt stark gestiegenen Treibstoffkosten zu berücksichtigen. Die Bundesregierung wird ersucht, entsprechende Unterstützungsmaßnahmen zumindest in Höhe der anfallenden Mineralölsteuer zu prüfen.
„Unsere Feuerwehren und Rettungsorganisationen leisten tagtäglich unverzichtbare Arbeit für die Sicherheit der Bevölkerung. Sie stehen rund um die Uhr bereit, um Menschen in Not zu helfen, und bilden das Rückgrat unseres Einsatz- und Katastrophenschutzwesens. Diese Leistungen dürfen nicht durch steigende Betriebskosten zusätzlich erschwert werden“, betont Landeshauptmann Mario Kunasek.
Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen lag auf der Stärkung des Ehrenamts. Die Landeshauptleutekonferenz spricht sich für die Weiterentwicklung und Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement aus. Ziel ist es, ehrenamtliche Tätigkeiten attraktiver zu gestalten, bürokratische Hürden abzubauen und die Leistungen der zahlreichen Freiwilligen in Österreich stärker anzuerkennen.
„Österreich lebt vom Engagement tausender Freiwilliger. Ob bei Feuerwehr, Rettungsorganisationen, im Sozialbereich oder im Katastrophenschutz – ehrenamtlicher Einsatz ist für das Funktionieren unserer Gesellschaft unverzichtbar. Daher braucht es Rahmenbedingungen, die dieses Engagement fördern und wertschätzen“, so Kunasek.
Darüber hinaus bekannten sich die Länder zur weiteren Stärkung des Katastrophenschutzes und zur laufenden Weiterentwicklung jener Strukturen, die eine rasche und wirksame Hilfeleistung in Krisen- und Katastrophenfällen gewährleisten.
Weiters verfolgt die Landeshauptleutekonferenz die laufenden Verhandlungen der Bundesregierung über mögliche Zusammenlegungen oder Schließungen von Bezirksgerichten in Österreich mit großer Aufmerksamkeit. Denn Bezirksgerichte sind ein wichtiger Bestandteil einer bürgernahen Justiz. Sie sichern einen einfachen Zugang zum Recht und gewährleisten die rasche Erledigung vieler Angelegenheiten des täglichen Lebens. Die Landeshauptleutekonferenz fordert daher die Bundesministerin für Justiz auf, bei den geplanten Strukturmaßnahmen eine flächendeckende und bürgernahe Justizversorgung in ganz Österreich sicherzustellen.
Im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz unter dem Motto „Bergauf für Österreich“ wurden insgesamt 25 Tagesordnungspunkte beraten, die alle einstimmig angenommen wurden. Im Zuge der Reformpartnerschaft verständigten sich die Länder zudem auf Verhandlungsleitlinien in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Energie sowie auf die damit verbundenen organisatorischen Fragestellungen. Erklärtes Ziel ist dabei, Maßnahmen so auszugestalten, dass sie für die Bürgerinnen und Bürger spürbare Verbesserungen bringen und die Bereiche leistbar, effizient und versorgungssicher bleiben.
Die Landeshauptleutekonferenz fand unter dem Vorsitz des Landes Tirol statt und führte die Landeshauptleute der Bundesländer zu Beratungen über zentrale Zukunftsfragen der Länder in Innsbruck zusammen. Dabei wurde die Bedeutung des föderalen Zusammenhalts und der gemeinsamen Verantwortung der Bundesländer für Österreich einmal mehr deutlich. Die gefassten Beschlüsse bilden eine wichtige Grundlage für die weitere Zusammenarbeit von Bund und Ländern.
Graz, am 19. Juni 2026 |