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EU-Vorgaben machen neues Energieeffizienz-Umsetzungsgesetz notwendig: Begutachtung startet

Steiermark muss unionsrechtliche Mindestvorgaben umsetzen. Dies erfolgt zwar nur im Mindestmaß, bringt aber erhebliche Belastungen für Land und Gemeinden.

Graz (29. Juli 2026).- Das Land Steiermark bringt den Entwurf eines neuen  Energieeffizienz-Umsetzungsgesetzes (StEffUG) in Begutachtung. Hintergrund sind unionsrechtliche Vorgaben, die sich insbesondere aus der Energy Efficiency Directive (EED) sowie der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) ergeben und von den Ländern in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zwingend umzusetzen sind.

Mit dem Gesetz werden lediglich europäische Mindestvorgaben im Landesrecht umgesetzt. Das Land verfolgt dabei ausdrücklich das Ziel, den verbleibenden Gestaltungsspielraum verantwortungsvoll zu nutzen und auf jede über die unionsrechtlichen Anforderungen hinausgehende Umsetzung (Gold-Plating) konsequent zu verzichten.

Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem verpflichtende Energieeinsparungen für öffentliche Einrichtungen, energetische Sanierungspflichten für öffentliche Gebäude sowie zusätzliche Dokumentations-, Berichts- und Kontrollpflichten vor. Öffentliche Einrichtungen müssen ihren Energieverbrauch künftig jährlich um 1,9 Prozent reduzieren. Darüber hinaus sind jährlich drei Prozent der öffentlichen Gebäudeflächen energetisch zu sanieren. Die Verpflichtungen betreffen Gebäude ab einer Nutzfläche von 250 Quadratmetern.

Alleine beim Land Steiermark sind rund 500.000 Quadratmeter Gebäudefläche von den Vorgaben umfasst. Daraus ergibt sich ein jährlicher Sanierungsumfang von rund 15.000 Quadratmetern. Für die steirischen Gemeinden wird von rund zwei Millionen Quadratmetern betroffener Gebäudefläche ausgegangen. Das entspricht einem jährlichen Sanierungsbedarf von rund 65.000 bis 70.000 Quadratmetern.

Die finanziellen Auswirkungen sind erheblich. Nach derzeitigen konservativen Schätzungen ist allein für das Land Steiermark mit zusätzlichen Kosten von rund 15 Millionen Euro jährlich zu rechnen. Für die steirischen Gemeinden werden Mehrkosten von rund 65 bis 70 Millionen Euro pro Jahr erwartet. Nicht berücksichtigt sind dabei weitere Aufwendungen für Verwaltung, Personal, Kontrollsysteme, Renovierungspässe sowie zusätzliche Dokumentations- und Berichtspflichten.

„Wir sind leider verpflichtet, diese unionsrechtlichen Vorgaben umzusetzen, dies machen wir allerdings nur in der Minimalvariante. Die Alternative wäre allerdings kein Wegfall dieser Verpflichtungen, sondern vielmehr die unmittelbare Anwendung der europarechtlichen Vorgaben beziehungsweise weitere rechtliche und finanzielle Konsequenzen aufgrund der bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahren. Deshalb setzen wir ausschließlich jene Maßnahmen um, zu denen wir rechtlich verpflichtet sind, und verzichten konsequent auf jede Form des Gold-Platings”, betont Landesrat Hannes Amesbauer.

Der Landesrat weist darauf hin, dass Land und Gemeinden schon bisher laufend in die Erhaltung und Modernisierung öffentlicher Gebäude investieren und dabei wirtschaftliche Energieeinsparungen berücksichtigen. Die nunmehr vorgesehenen unionsrechtlichen Verpflichtungen erhöhen jedoch den finanziellen und administrativen Aufwand erheblich.

„Selbstverständlich ist ein effizienter Umgang mit Energie sinnvoll. Land und Gemeinden haben auch ohne detaillierte Vorgaben aus Brüssel ein eigenes Interesse daran, Betriebskosten zu senken und öffentliche Gebäude laufend zu modernisieren. Problematisch ist aber die zunehmende Dichte europäischer Detailvorgaben, die mit erheblichem bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden sind. Während wir in der Steiermark intensiv an Deregulierung und Budgetkonsolidierung arbeiten, werden gleichzeitig neue Verpflichtungen geschaffen, die insbesondere unsere Gemeinden zusätzlich belasten”, so Amesbauer, der einmal mehr auf die Verantwortung der Bundesregierung und der EU verweist, wodurch neben dem Wahnsinn der Renaturierung eine weitere Brüsseler Belastungswelle über die steirischen Gemeinden hinwegrollen wird. Aus Sicht des steirischen Landesrats ist die EU-Gebäuderichtlinie in ihrer Gesamtheit klar abzulehnen und wurde daher von den Freiheitlichen auf EU- und Bundeseben auch nie mitgetragen.

Österreich befindet sich aufgrund der noch ausständigen Umsetzung der europäischen Vorgaben bereits in einem Vertragsverletzungsverfahren. Daraus ergibt sich auch für die Länder entsprechender Handlungsbedarf in ihren Zuständigkeitsbereichen. Das nun vorgelegte Gesetz dient daher der Erfüllung unionsrechtlicher Verpflichtungen und ist alles andere als ein politisches Wunschprojekt der steirischen Landesregierung.

„Gerade deshalb werden wir den verbleibenden Spielraum im Landesrecht konsequent nutzen. Unser Ziel ist eine möglichst schlanke und praxisnahe Umsetzung, die den verursachten Mehraufwand auf das unvermeidbare Minimum beschränkt. Die Steiermark soll nur jene Verpflichtungen übernehmen, die europarechtlich zwingend vorgegeben sind – nicht mehr und nicht weniger”, hält Amesbauer abschließend fest.

Rückfragehinweis:

Oliver Brunnhofer | Büro Landesrat Amesbauer | Mobil: +43 676 8666 6746
Tel. +43 (316) 877 6746 | E-Mail: oliver.brunnhofer@stmk.gv.at

Graz, am 29. Juli 2026

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