Graz, St. Lambrecht (1. Oktober 2026).- St. Lambrecht darf künftig die Bezeichnung „Luftkurort St. Lambrecht Grebenzen“ führen. Nach einem umfassenden Prüfverfahren wurde die Marktgemeinde bereits im März als Luftkurort anerkannt. Mit dem heutigen (1. Oktober 2026) Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung wird nun das gesamte Gemeindegebiet als Kurbezirk festgelegt.
Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl: „Die Bezeichnung Luftkurort ist weit mehr als ein schönes Prädikat. Dahinter stehen strenge Kriterien und umfassende Prüfungen. St. Lambrecht hat diese Voraussetzungen erfüllt und kann zu Recht stolz auf diese Anerkennung sein. Gesundheit entsteht nicht erst im Krankenhaus – auch unsere Umwelt, Bewegung und Erholung tragen wesentlich dazu bei, gesund zu bleiben. Ich gratuliere der Gemeinde und allen, die auf dieses Ziel hingearbeitet haben.“
Klubobmann Marco Triller: „Die Anerkennung von St. Lambrecht als Luftkurort ist eine erfreuliche Auszeichnung für die gesamte Region. Sie bestätigt die hohe Lebens- und Erholungsqualität vor Ort und eröffnet zugleich neue Chancen für den Tourismus und die regionale Wertschöpfung. Gerade der Bezirk Murau verfügt über enormes Potenzial im Bereich Natur, Gesundheit und sanften Tourismus. Dieses Potenzial gilt es gezielt weiterzuentwickeln. Ich gratuliere der Marktgemeinde St. Lambrecht herzlich zu diesem wichtigen Schritt und allen Beteiligten, die sich für diese Anerkennung eingesetzt haben.“
Strenge Kriterien für die Anerkennung Die Bezeichnung „Luftkurort“ ist an klare gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehören unter anderem ein gesundheitsförderndes Lokalklima mit günstigen klimatischen Bedingungen sowie rauch- und staubarmer Luft. Auch ausreichend Grünflächen, Wanderwege und Ausflugsmöglichkeiten, eine möglichst geringe Lärmbelastung und das Ausbleiben von störendem starken Durchzugsverkehr spielen eine Rolle. Die klimatischen Voraussetzungen müssen wissenschaftlich nachgewiesen und laufend beobachtet werden.
Prädikat eröffnet neue Möglichkeiten Die Anerkennung ist nicht nur eine Bestätigung der besonderen Voraussetzungen vor Ort, sondern eröffnet St. Lambrecht auch neue Möglichkeiten. Als Luftkurort kann sich die Gemeinde künftig noch stärker als Ort für Gesundheit, Erholung und Natur positionieren und damit ihre Attraktivität für Gäste weiter steigern. Mit dem Kurortstatus sind darüber hinaus die Voraussetzungen für die Einhebung einer zweckgebundenen Kurabgabe verbunden, die wiederum für den Kurort und seine Angebote eingesetzt werden kann.
Rückfragehinweis:
Jakob Grill | Büro Landesrat Kornhäusl | Mobil: +43 676 8666 4104 Tel. +43 (316) 877 4104 | E-Mail: jakob.grill@stmk.gv.at
Graz, St. Lambrecht, am 1. Oktober 2026 |