Graz, am 5. Mai 2020.- Nach dem schrittweisen Wiederhochfahren der Schulen werden nun auch die Beschränkungen in den Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen gelockert. Bisher war das Betreuungsangebot aufgrund einer Verordnung des Landes Steiermark und den Vorgaben des Gesundheitsministeriums auf jene fokussiert, die beruflich unabkömmlich waren und/oder keine Möglichkeit für eine Betreuung zuhause hatten. „Mein besonderer Dank gilt vor allem den Pädagoginnen und Pädagogen sowie den Betreuerinnen und Betreuern in den Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen, die in dieser herausfordernden und schwierigen Zeit die Betreuung der Kinder in den Einrichtungen sichergestellt haben. Damit sind sie eine wesentliche Stütze für alle Eltern, die eine Betreuung benötigen“, betont Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß.
Durch den Erfolg bei der Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus ist somit auch eine Lockerung der Betreuungsbeschränkungen möglich und notwendig: „Mit dem Wiederhochfahren des täglichen Lebens werden nun auch die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen wieder verstärkt nachgefragt. Der Stufenplan, der mit Trägern abgestimmt worden ist, ermöglicht nun eine schrittweise Rückkehr zum Alltag. Er sieht vor, dass bis Mitte Mai in allen Einrichtungen ein möglichst normaler Betrieb wiederhergestellt wird“, so Bogner-Strauß. Dennoch ergeht von Seiten des Landes die Bitte an die Eltern, zu prüfen, ob eine Möglichkeit der Betreuung zuhause weiterhin gegeben ist.
Ab sofort wird die Bedarfsgruppe für die Betreuung der Kinder erweitert um:
- Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr mit Sprachförderbedarf
- Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr
- Kinder im vorletzten Kindergartenjahr mit Sprachförderbedarf
- Einzelkinder bzw. Kinder mit wenig sozialen Kontaktmöglichkeiten.
Die Betreuungsdauer der Kinder orientiert sich am individuellen Bedarf der Eltern. Um einen geregelten Übergang gewährleisten zu können, sollte sich die Gruppengröße bis Mitte Mai an der Hälfte der Normalgruppengröße orientieren.
Kinder gelten als entschuldigt bzw. verlieren ihren Platz nicht, wenn sie von den Eltern nicht in die Einrichtung gebracht werden. Wird die Betreuung in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen nun wieder in Anspruch genommen, dann sind auch die derzeit ausgesetzten Elternbeiträge zu entrichten. Für all jene, die ihre Kinder weiter zu Hause betreuen, übernimmt das Land Steiermark noch bis zum 17. Mai 2020 die Elternbeiträge.
„Ich begrüße die schrittweise Öffnung der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Die Gemeinden als Träger und verlässliche Partner werden gerade in dieser Zeit, wie auch sonst immer, das ihrige dazu beitragen, diesen Plan umzusetzen“, so Erwin Dirnberger, Präsident des Gemeindebundes Steiermark. Weiters begrüßt Dirnberger, dass eine einheitliche Hygieneempfehlung durch das Land Steiermark ausgearbeitet worden ist.
Hygieneempfehlungen regeln den Alltag Begleitend dazu wurde ein umfassender Leitfaden mit Hygieneempfehlungen ausgearbeitet, welcher Anhaltspunkte für den Alltag in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen geben soll. Darin werden sowohl Hygieneempfehlungen als auch pädagogische Empfehlungen angesprochen, wie die Anreise und das Ankommen bei der Einrichtung, die Gemeinschaftsverpflegung oder die kindgerechte Aufklärung über das Corona-Virus.
„Kinder in der Altersgruppe bis zum fünften Lebensjahr stellen rund fünf Prozent der steirischen Bevölkerung dar. Unter der Prämisse des allgemeinen Maskentragegebots im öffentlichen Raum, mitigieren 95 Prozent der Bevölkerung im Sinne eines ‚Herdenschutzes‘ den Umstand, dass Kinder dieser Altersgruppe keinen Mund- Nasenschutz tragen müssen. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Prävalenzsituation kann dieses Vorgehen als Teil einer schrittweise bedachten Rückkehr zum Alltag, befürwortet werden“, so Klaus Vander, Ärztlicher Direktor des Institutes für Krankenhaushygiene und Mikrobiologie und Krankenhaushygieniker der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (KAGes).
Keine Verpflichtung von Masken für Personal Das Land Steiermark spricht keine Verpflichtung für das Tragen von Schutzmasken oder Mund-Nasen-Schutz für Pädagoginnen und Pädagogen sowie Betreuerinnen und Betreuer aus. Dennoch wurden vom Land Steiermark wiederverwendbare und waschbare Stoffmasken für das gesamte Betreuungspersonal organisiert. Diese stehen den Einrichtungen ab sofort zur Abholung bei den Bezirkshauptmannschaften bereit.
Alle Informationen des Landes Steiermark zur aktuellen Lage rund um das Coronavirus sind auf unserem Newsportal zu finden.
Graz, am 5. Mai 2020 |