Parteienverkehr im Amt der Landesregierung und in den Bezirkshauptmannschaften
Verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
Beim Parteienverkehr im Amt der Steiermärkischen Landesregierung und in den Bezirkshauptmannschaften ist zu beachten:
Der Zutritt zu den Amtsgebäuden ist ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Zusätzlich sind das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Einhalten des Mindestabstands von einem Meter und die Befolgung der Hygienemaßnahmen verpflichtend zu beachten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information die Redaktion:
Kommunikation Land Steiermark-Aussendungen unter E-Mail: kommunikation@stmk.gv.at
zur Verfügung.
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