Graz (18. Dezember 2020).- Mit 19.12.2020 treten bei der Einreise nach Österreich wichtige Änderungen in Kraft: Alle Personen, die nicht aus einem der hier angeführten Länder oder aus einem der hier angeführten Gründe nach Österreich einreisen, haben sich einer zehntägigen Heimquarantäne zu unterziehen. Eine „Freitestung″ aus der Quarantäne ist frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Einreisetag nicht mitzuzählen ist.
Bei der Einreise selbst, so wird seitens der steirischen Bezirkshauptmannschaften betont, sei es vor allem wichtig, dass alle Personen, die sich in Österreich in Quarantäne begeben müssen, bereits die ausgefüllte Erklärung zur Quarantäneverpflichtung mit sich führen. „Da gerade rund um die Weihnachtsfeiertage mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen an den Grenzübergängen zu rechnen ist, ersuchen wir alle Einreisenden dringend, die Quarantäneverpflichtung bereits beim Grenzübertritt ausgefüllt bereit zu halten und dieses Formular im Rahmen der Grenzkontrollen den Behörden jederzeit vorweisen zu können. Nur so kann verhindert werden, dass es an den Grenzübergängen zu stärkerer Staubildung und damit zu langen Wartezeiten bei der Einreise nach Österreich kommt″, appelliert Bezirkshauptmann Manfred Walch von der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz, wo man insbesondere am Grenzübergang Spielfeld in der nächsten Zeit mit erhöhtem Reiseverkehr rechnet.
Hier finden Sie das Formular zur Quarantäne-Verpflichtung bei Einreise nach Österreich zum Download.
Graz, am 18. Dezember 2020
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