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Österreichweite Änderung bei Formulierung des Testergebnisses auf Antigen-Testzertifikaten

Antigen-Testungen: "Nachgewiesen" beziehungsweise "nicht nachgewiesen" anstatt "positiv" und "negativ"

Positive Antigen-Testergebnisse werden ab sofort mit "NACHGEWIESEN" bestätigt.
Positive Antigen-Testergebnisse werden ab sofort mit "NACHGEWIESEN" bestätigt.
Negative Antigen-Testergebnisse werden mit "NICHT NACHGEWIESEN" bestätigt.
Negative Antigen-Testergebnisse werden mit "NICHT NACHGEWIESEN" bestätigt.
Ungültige Antigen-Testergebnisse werden ab sofort mit "NICHT BESTIMMBAR" ausgewiesen.
Ungültige Antigen-Testergebnisse werden ab sofort mit "NICHT BESTIMMBAR" ausgewiesen.© Land Steiermark; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz, am 10. Juni 2021.- Analog zu den Vorgaben der Europäischen Union wurde seitens des Gesundheitsministeriums die Formulierung auf den Antigen-Testzertifikaten bezüglich der jeweiligen Testergebnisse geändert: Ab sofort wird ein negatives Testergebnis nicht mehr wie bisher als „NEGATIV″ ausgewiesen, sondern durch die Formulierung „NICHT NACHGEWIESEN/NOT DETECTED” bestätigt. Ein positives Antigen-Testergebnis wird mittels „NACHGEWIESEN/DETECTED″ bestätigt. Ungültige Testergebnisse werden als „NICHT BESTIMMBAR/INDETERMINATE″ ausgewiesen.

Zudem finden sich auf den Zertifikaten ab sofort auch der Name des jeweiligen Tests und der Testhersteller.

Die Anmeldung für die regelmäßigen kostenlosen Antigen-Testungen sowie auch zu den Terminen der Testbusse in den Gemeinden erfolgt  über die Website www.oesterreich-testet.at. Für telefonische Anmeldungen steht die Hotline 0800/220 330 täglich von 7 bis 22 Uhr zur Verfügung.

 Weitere Informationen rund um das Testangebot in der Steiermark finden Sie unter www.steiermarktestet.at.

Graz, am 10. Juni 2021

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Anna Schwaiberger unter Tel.: +43 (316) 877-5528, bzw. Mobil: +43 (676) 86665528 
 und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: anna.schwaiberger@stmk.gv.at 
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