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Bitte Fristen beachten und Online-Formular sorgfältig ausfüllen

Behördliche Information zum Freitesten mit PCR-Heimgurgeltests

Graz (3. Februar 2022).- Die Gesundheitsbehörden des Landes weisen auf folgende Informationen bezüglich des Freitestens mittels Online-Formular über  covid.stmk.gv.at hin.

Freiwillig
Es besteht keine Verpflichtung, sich freizutesten. Ohne Freitest endet die Quarantäne im Regelfall automatisch am zehnten Tag (wenn bereits 48 Stunden Symptomfreiheit gegeben ist).

Fristen
Die Fristen sind einzuhalten: Die Freitestung ist nach fünf Tagen möglich. Die Frist beginnt immer am Tag nach dem Symptombeginn zu laufen (bei asymptomatischen Personen am Tag nach der Probennahme). Bei zuvor symptomatischen Personen muss bereits zwei Tage völlige Symptomlosigkeit vorliegen, damit eine Freitestung möglich ist.

Beispiele:

  • Asymptomatisch Person: Datum der Probennahme: 2. Februar; die Möglichkeit zum Freitesten besteht ab dem 7. Februar.
  • Symptomatische Person, Symptombeginn: 2. Februar; die Möglichkeit zum Freitesten besteht ab dem 7. Februar (wenn am 7. Februar bereits 48 Stunden völlige Symptomfreiheit gegeben ist).

Das Land arbeitet daran, dass künftig in den Absonderungsbescheiden der Tag, ab dem die Freitestung zulässig ist, abgebildet sein wird.

Testzeitpunkt beachten
Zu früh durchgeführte und hochgeladene Tests werden zur Freitestung nicht anerkannt (selbst, wenn das Ergebnis negativ ist).

Fiktive Geschäftszahlen
Im Online-Formular ist zwingend die Geschäftszahl (GZ) des Bescheides einzugeben. Bitte geben Sie keine fiktiven Kombinationen ein. Die Ergebnisse können dann im Nachhinein nicht mehr korrekt zugeordnet werden.

Graz, am 3. Februar 2022

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