Graz, am 18. Mai 2022.- Der Regionale Strukturplan Gesundheit Steiermark (RSG-St 2030) definiert die Struktur der steirischen Gesundheitsversorgung für den stationären und niedergelassenen Bereich bis 2030. Er ist gesetzlich verankert und ist für fünf Jahre vorgesehen. Die Vorbereitungsarbeiten dafür laufen, und aktuell startet der Beteiligungsprozess mit den Versorgungseinrichtungen bzw. Stakeholdern.
Um auf die steigenden Herausforderungen wie Ärztinnen- bzw. Ärzte- und Pflegemangel und die aus der Pandemie gewonnenen Erkenntnisse einzugehen sowie den Planungsgrundsätzen des ÖSG (Österreichischer Strukturplan Gesundheit) zu entsprechen, hat der Gesundheitsfonds Steiermark mit den Planungsarbeiten des Regionalen Strukturplans Gesundheit - Steiermark 2030 (RSG-St 2030), der auf den RSG-St 2025 aufbaut, begonnen.
Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß: „Der Fokus der Gesundheitsplanung liegt heute ganz klar bei den Patientinnen und Patienten. Welche Gesundheitsversorgung benötigen sie? Welche Innovationen können wir nutzen, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten? Diese Patientenorientierung und der Fokus auf das Gesamtsystem ist die Basis für den Regionalen Strukturplan Gesundheit. Dieser legt die konkreten Parameter des steirischen Gesundheitssystems bis zum Jahr 2030 fest." Und sie ergänzt: „Es kommt dabei nicht auf ein Zahlenwerk an, sondern darauf, dynamisch auf die Herausforderungen unserer Zeit einzugehen und mutig mit Plänen zu hinterlegen."
Die beiden Vorsitzenden des ÖGK-Landesstellenausschusses Steiermark, Vinzenz Harrer und Josef Harb, betonen die Bedeutung einer umfassenden Planung für die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten: „Gerade die jüngste Vergangenheit hat uns ja vor Augen geführt, dass dramatische Veränderungen praktisch über Nacht eintreten können. Wenn wir jetzt damit beginnen, mit dem nächsten Regionalen Strukturplan Gesundheit die Rahmenbedingungen unseres Gesundheitssystems bis zum Jahr 2030 zu definieren, werden nicht zuletzt die Erfahrungswerte der Corona-Pandemie einfließen. Unter Berücksichtigung sämtlicher denkbarer Szenarien sollte es gelingen, den Menschen in unserem Land eine solide Basis für eine gesunde Zukunft zu garantieren.″
Ausgearbeitet wird der RSG-St 2030 vom Gesundheitsfonds Steiermark, der für die Planung, Steuerung und Finanzierung des steirischen Gesundheitssystems zuständig ist.
Der Fahrplan für den RSG-St 2030:
- Laufend: Umsetzen des RSG-St 2025 und Analyse der Planungsdaten als Basis für Weiterentwicklung
- Frühjahr 2022 bis Frühjahr 2023: Beteiligungsprozess mit Krankenhaus-Trägern, Sozialversicherung und Stakeholdern (Bedarfserhebung, Rahmenbedingungen, etc.)
- Bis zum Frühjahr 2023: Erarbeiten eines ersten Entwurfs für den RSG-St 2030, der bei der Gesundheitskonferenz im Frühjahr 2023 präsentiert wird
- Bis Ende 2023: Finalisierung des RSG-St 2030 sowie Begutachtungs- und Beschlussphase in den zuständigen Gremien
Über den Regionalen Strukturplan Gesundheit Die Grundlage für den Regionalen Strukturplan Gesundheit Steiermark 2030 (RSG-St 2030) bildet der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG). Dieser strebt eine gemeinsame integrierte Planung und Steuerung im Gesundheitswesen durch Bund, Länder und Sozialversicherung an. Der ÖSG als Planungsinstrument stellt somit den gemeinsamen österreichweiten Rahmenplan für die österreichische Gesundheitsversorgungsstruktur dar.
Der RSG-St 2030 ist in der Steiermark ein elementarer Teil des Steirischen Gesundheitsplans 2035 und definiert die konkreten Umsetzungsschritte bis Ende 2030 - genauso wie es durch den RSG-St 2025 bis 2025 erfolgte.
Graz, am 18. Mai 2022 |