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Steiermärkisches Biosphärenparkgesetz beschlossen

Landtag Steiermark schafft gesetzliche Grundlage für den Biosphärenpark „Unteres Murtal“.

Graz (5. Juli 2022).- Nach 15 Jahren Vorarbeit war es im Herbst letzten Jahres so weit: Österreich, Slowenien, Kroatien, Ungarn und Serbien gründeten gemeinsam das weltweit einzige 5-Länder-Schutzgebiet der UNESCO. Mit 930.000 Hektar Fläche in fünf Ländern entstand so eines der global bedeutendsten Großschutzgebiete. Heute wurde im Landtag Steiermark mit dem „Gesetz über UNESCO Biosphärenparks in der Steiermark“ die gesetzliche Grundlage für unser Bundesland auf den Weg gebracht.

Die Steiermark ist mit den Au-, Kultur- und Naturlandschaften entlang der Mur Teil des Biosphärenparks „Unteres Murtal“. Gemeinsames Ziel ist ein einzigartiges Gebiet als Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten sowie für Natur-Tourismus, Erholung, Sport, kulturellen Austausch, attraktive Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, Bildung und nachhaltige Regionalentwicklung zu schaffen und zu erhalten. Nach der Anerkennung durch die UNESCO wurde in der heutigen Landtagssitzung ein allgemeines Biosphärenparkgesetz erlassen. Damit ist das internationale Prädikat „Biosphärenpark“ in der nationalen Gesetzgebung verankert und der – für die gesamte Region wichtige – Biosphärenpark gesichert.

Einzigartiger Wasserlebensraum höchster biologischer Vielfalt:
Das unter einem gemeinsamen internationalen Dach vereinte 700 Kilometer lange und 930.000 Hektar große Flussschutzgebiet beginnt an der steirischen Grenzmur bei Spielfeld. Nach der Einmündung der Mur in die Drau in Kroatien erstreckt sich die Flusslandschaft entlang der Drau bis zum Zusammenfluss mit der Donau bei Osijek und umschließt die Donauauen im Dreiländereck Kroatien-Serbien-Ungarn. Die Kernzone von rund 280.000 Hektar ist von einer Übergangszone im Ausmaß von rund 650.000 Hektar umgeben und für nachhaltige Land- und Forstwirtschaft sowie Tourismus vorgesehen. Im 5-Länder-Biosphärenpark leben und arbeiten rund 900.000 Menschen.

Die verstärkte Sicherung und Pflege dieses grenzüberschreitenden Lebensraumes kommt der biologischen Vielfalt der Tierwelt – insbesondere der Vogelwelt – zugute. So wird beispielsweise der Lebensraum für Eisvogel, Flussuferläufer, Uferseeschwalbe, Schwarzstorch und Seeadler deutlich aufgewertet.

Statements:
Naturschutzlandesrätin Ursula Lackner: „Mit dem heutigen Beschluss geht die Steiermark einen weiteren wichtigen Schritt im Naturschutz. Der Biosphärenpark ist ein Vorzeigeprojekt, das einzigartige Natur- und Kulturlandschaften für unsere Kinder und Enkel erhalten wird.“

Agrarlandesrat Hans Seitinger: „Mit dem Biosphärenpark Unteres Murtal stärken wir die Zusammenarbeit mit unseren slowenischen Nachbarn. Gleichzeitig können wir mit dem großen Engagement der regionalen Verantwortungsträger ein wahres Naturjuwel für zukünftige Generationen erhalten.“

Landtagsabgeordneter Franz Fartek: „Wir wollen diesem Lebensraum eine besondere Bedeutung geben. Wir nutzen und gestalten die Region nachhaltig und behutsam, um die Schönheit der Landschaft und die natürlichen Ressourcen zu erhalten.“

Landtagsabgeordnete Cornelia Schweiner: „Der Beschluss ist ein wichtiger Schritt für unsere Region. Die positiven Auswirkungen des Biosphärenparks reichen vom Naturschutz bis hin zu einer positiven Regionalentwicklung mit vielen Chancen und Möglichkeiten.“

Landtagsabgeordnete Julia Majcan: „Wasser ist Leben – der UNESCO-Biosphärenpark Unteres Murtal ist Teil des Mur-Drau-Donau-Gebietes und damit der wertvollsten zusammenhängenden Flusslandschaft Mitteleuropas. Das heute beschlossene Gesetz ermöglicht eine nachhaltige Entwicklung dieses einzigartigen Raums im Sinne der Menschen und der Natur.“

Graz, am 5. Juli 2022

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