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Corona-Pandemiemanagement: September bringt neuen Impfstoff an den Impfstraßen und Freitesten in den Apotheken

Der Ganzvirusimpfstoff von Valneva ist ab sofort in der Steiermark verfügbar und mit September ist die Freitestung in den Apotheken möglich

Graz (30. August 2022).- In der vergangenen Woche ist mit einer kleinen Verspätung die erste Impfstofflieferung des Herstellers Valneva in Österreich eingetroffen. Im Anschluss an die Prüfung durch die zuständigen Bundesstellen wurde der Impfstoff in die Bundesländer ausgeliefert und steht ab heute auch den Steirerinnen und Steirern zu Verfügung. Sowohl auf den Impfstraßen des Landes als auch in den Impfordinationen ist der Ganzvirusimpfstoff VLA2001 erhältlich. Der Impfstoff von Valneva ergänzt das kostenlose Angebot der Corona-Schutzimpfung in der Steiermark sehr gut, da dieser Ganzvirusimpfstoff auf einer anderen Impfstofftechnologie basiert als beispielsweise die mRNA-Impfstoffe. Der Impfstoff enthält abgetötete Bestandteile des SARS-CoV-2-Virus sowie Wirkverstärker und beinhaltet keine Konservierungsstoffe. Mit dieser Erweiterung des Angebots können nun auch Personen angesprochen werden, die den bisher bereitgestellten Impfstoffen noch skeptisch gegenübergestanden sind.

Nach den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums wird der Valneva-Impfstoff in zwei Dosen im Abstand von 28 Tagen verabreicht und ist derzeit für die Altersgruppe von 18 bis 50 Jahren zugelassen. Noch keine Empfehlung gibt es derzeit von den Expertinnen und Experten dafür, Valneva als dritte Impfung oder als Auffrischungsimpfung zu verwenden, die Studien dazu sind noch im Laufen. Die Standorte der Impfstraßen sowie der Impfordinationen in der Steiermark finden Sie unter  www.impfen.steiermark.at.

Weiters hat die vom Gesundheitsminister mit Geltung ab 1. August 2022 erlassene COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung (COVID-19-VbV) auch Änderungen in Bezug auf die Durchführung behördlicher Freitestungen mit sich gebracht. Ab 1. September 2022 können die Bürgerinnen und Bürger in der Steiermark ihr kostenfreies monatliches Kontingent von 5 Stück PCR-Tests für eine Testung zur Beendigung der Verkehrsbeschränkung heranziehen. Diese Testungen werden in den steirischen Apotheken angeboten und vor Ort von Fachpersonal durchgeführt. Seitens des Gesundheitsministeriums wurde klargestellt, dass, sollte die monatliche Freimenge von 5 Stück PCR-Tests aufgebraucht sein, die Kosten für die Durchführung des gewünschten Tests von der Bürgerin/dem Bürger selbst zu tragen sind. Das Land Steiermark stellt sein behördliches Freitesten mit 31. August 2022 ein.

Eine Folge dieser Änderung ist, dass die Gesundheitsbehörden nun nicht mehr automatisch über das Vorliegen eines negativen Testergebnisses informiert werden. Dieser Umstand kann in bestimmten Konstellationen (z.B. Antrag auf die Zuerkennung von Verdienstentgang) zu einer späteren Nachweispflicht bei der Bürgerin/dem Bürger führen. Das Land Steiermark möchte hier einen bürgerfreundlichen Service anbieten. Daher besteht auch weiterhin die Möglichkeit den Gesundheitsbehörden negative Testzertifikate aus dem Grünen Pass im Wege des Hochladens auf der Webseite  covid.stmk.gv.at zur Kenntnisnahme zu übermitteln.

Graz, am 30. August 2022

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