Verwaltung  Dienststellen  BH's  Kontakt
 

Steiermark attraktiviert Sanierungsförderung

Entlastung für Klima und Geldbörse

Klubobmann Hannes Schwarz, Wohnbaulandesrat Hans Seitinger und Fachabteilungsleiter Michael Sebanz (v.l.) stellten die neuen Fördermodelle für Wohnhaussanierungen vor.
Klubobmann Hannes Schwarz, Wohnbaulandesrat Hans Seitinger und Fachabteilungsleiter Michael Sebanz (v.l.) stellten die neuen Fördermodelle für Wohnhaussanierungen vor.
Schwarz, Seitinger und Sebanz bei der Pressekonferenz im Medienzentrum Steiermark.
Schwarz, Seitinger und Sebanz bei der Pressekonferenz im Medienzentrum Steiermark.
Mit der Förderung von Sanierungen bestehender Objekte soll vielfacher Mehrwert geschaffen werden, wie KO Schwarz und LR Seitinger im Rahmen der Pressekonferenz betonten.
Mit der Förderung von Sanierungen bestehender Objekte soll vielfacher Mehrwert geschaffen werden, wie KO Schwarz und LR Seitinger im Rahmen der Pressekonferenz betonten.
© Fotos: Land Steiermark/Binder; bei Quellenangabe honorarfrei
Die neuen Fördermodelle im Überblick.
Die neuen Fördermodelle im Überblick.
© Land Steiermark/Lebensressort; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (8. September 2022).- Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und im Hinblick auf den Klimaschutz reformiert das Wohnbauressort die Förderschienen für Wohnhaussanierungen. Wohnbaulandesrat Hans Seitinger und Klubobmann Hannes Schwarz präsentieren attraktive Fördermodelle für leistbaren Wohnraum.

Sanierung statt Neubau schont Klima und Geldbörse
Das Land Steiermark legt bei seinen Wohnbauförderungen einen besonderen Fokus auf Sanierungen, denn Sanierungen von bestehenden Objekte haben einen vielfachen Mehrwert. Wer sein Haus oder seine Wohnung saniert, kann Energie sparen und damit sowohl das Klima als auch die Geldbörse schonen. Außerdem werden durch den Erhalt bestehender Gebäude wertvolle Böden vor zusätzlicher Versiegelung geschützt.

Eine gefördert umfassend sanierte Wohnung reduziert den Heizwärmebedarf erfahrungsgemäß durchschnittlich um rund 70 Prozent. Daher haben Wohnbaulandesrat Hans Seitinger und Klubobmann Hannes Schwarz ein Paket zur Reform der Sanierungsförderungen des Landes geschnürt. „Wohnen ist ein Grundbedürfnis und mit dieser umfassenden Reform sorgen wir für leistbaren Wohnraum, schützen das Klima und entlasten die Steirerinnen und Steirer", so Seitinger und Schwarz. Durch die Attraktivierung der Förderschienen wird damit gerechnet, dass die Anzahl der thermisch-energetischen Sanierungen um rund zehn Prozent gesteigert werden kann.

Die Maßnahmen
Im Zuge der Reform erfolgt eine Vereinfachung der unterschiedlichen Förderungen. So wird in Zukunft in verstärkt auf einmalige Förderbeiträge anstatt mehrjährigen Annuitätenzuschüsse, die einen Bankkredit voraussetzen, gesetzt. Die Förderungen bewegen sich je nach Umfang der Sanierungsmaßnahmen zwischen 15 Prozent (Kleine Sanierung) und 30 Prozent (Umfassende energetische Sanierung, Maßnahmen für barrierefreies Wohnen) der förderbaren Kosten. Bei der „Umfassenden Sanierung", welche für Sanierungen von drei oder mehr Wohneinheiten in Frage kommt, besteht für die Förderwerber weiterhin die Wahlmöglichkeit zwischen einer Förderung mittels Annuitätenzuschuss, Förderbeitrag oder Landesdarlehen. Durch Anhebung der förderbaren Kosten wird auch diese Förderschiene attraktiviert.

Neue Regeln gelten auch für die Assanierung, bei der eine deutlich niedrigere Mietkostenobergrenze eingezogen wird. Mieten in nach den neuen Regeln assanierten Objekten dürfen in Zukunft maximal zwei Drittel des steirischen Richtwertmietzinses betragen. Im Vergleich zur alten Förderung wird die Miete sogar um rund 40 Prozent niedriger, da u.a. für die Kücheneinrichtung kein Aufpreis mehr verlangt werden darf. Mit dieser Maßnahme werden die Mieten bei der Assanierung jenen im geförderten Geschossbau sowie der umfassenden Sanierung angeglichen. Gleichzeitig werden die ökologischen Anforderungen deutlich erhöht und die Förderung selbst verdoppelt, welche nunmehr optional aus einem Annuitätenzuschuss in der Höhe von 30 Prozent oder Förderungsbeiträgen in der Höhe von 20 Prozent besteht.

Eine besondere Erleichterung gibt es auch bei der Beantragung der Förderungen, wo mit der Reform auch ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung gesetzt wird: Die Förderschienen „Kleine Sanierung" und „Umfassende energetische Sanierung" sollen künftig vollständig online beantragt werden können.

Die rechtliche und technische Umsetzung der Sanierungsreform erfolgt im Herbst, sodass die Änderungen mit 2023 in Kraft treten. Neben den Förderungen des Landes Steiermark besteht auch die Möglichkeit Förderungen des Bundes zu beantragen. Weitere Informationen zum Thema Sanierungen im Wohnbau finden sich gebündelt unter:  www.sanieren.steiermark.at.

Statements
Wohnbaulandesrat Hans Seitinger: „Von einer Sanierung profitiert der Einzelne genauso wie wir als Gesellschaft, denn wir müssen alles daran setzen Energie einzusparen, wo immer es möglich ist. Mit den unterschiedlichen Förderschienen bieten wir für jede Lebenslage ein maßgeschneidertes Angebot. Mit dieser großen Reform wollen wir Sanierungen von der Förderung bis zur Umsetzung so einfach und effizient wie möglich machen."

Klubobmann Hannes Schwarz: „Wohnen in der Steiermark soll nicht nur klimafreundlich, sondern auch leistbar sein. Das ist unser Ziel und daran arbeiten wir als Koalition - gerade jetzt, wo das Leben immer teurer wird - mit voller Kraft. Das Anti-Teuerungspaket, die neue Bau- und Raumordnung, die Verdopplung des Heizkostenzuschusses für 2022/23 und nun auch die Erhöhung der Förderungen für Sanierungen: All diese Maßnahmen machen nicht nur einen wesentlichen Unterschied für die Geldbörsen der Steirerinnen und Steirer, mit ihnen erreichen wir auch wesentliche Verbesserungen für unseren steirischen Wohnungs- und Mietmarkt und unsere steirische Umwelt. Darauf bin ich stolz!" 

Weitere Details entnehmen Sie bitte der  Pressemappe.

Graz, am 8. September 2022

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 8011 Graz Burgring - Impressum  Datenschutz
System: icomedias