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Corona-Pandemiemanagement: Variantenimpfstoffe BA.1 von BioNTech/Pfizer und Moderna ab nächster Woche an allen steirischen Impfstraßen und in den Impfordinationen

Das neue Angebot an Variantenimpfstoffen hat das Potential die Menschen zur Grundimmunisierung und zur Auffrischungsimpfung zu bewegen

Graz (15. September 2022).- Nach erfolgter Zulassung mehrerer Variantenimpfstoffe durch die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA sind mittlerweile die beiden ersten Impfstoffvarianten der Unternehmen BioNTech/Pfizer (Comirnaty BA.1) und Moderna (Spikevax BA.1) in den Lagern des Pharmagroßhandels eingetroffen. Der Impfstart für beide Impfstoffe wird auf den Impfstraßen des Landes am Dienstag, 20. September, erfolgen. Auch die steirischen Impfordinationen haben bereits die Möglichkeit zur Bestellung der angepassten Impfstoffe und werden ebenfalls in der kommenden Woche mit der Vergabe von Impfterminen starten.

Die Grundlage für die Anwendung der Variantenimpfstoffe in Österreich bilden die Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG). Eine Anpassung dieser Leitlinien befindet sich gerade in Ausarbeitung, vorab scheinen sich aber bereits die folgenden Eckpunkte abzuzeichnen:

  • Verwendung beider Variantenimpfstoffe (Comirnaty BA.1 und Spikevax BA.1) ausschließlich ab der 3. Impfung – keine Erst- und Zweitimpfungen
  • zum Start einer Impfserie (Erstimpfung) und für die nachfolgende Zweitimpfung Nutzung der bereits bisher verwendeten Standardimpfstoffe
  • für die Grundimmunisierung (1. bis 3. Impfung) von Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren weiter Verwendung des Kinderimpfstoffs von BioNTech/Pfizer

Das Nationale Impfgremium hat bereits im August eine Empfehlung für die Auffrischungsimpfung für alle ab 12 Jahren ausgesprochen. Für die steirische Bevölkerung stehen die neuen Variantenimpfstoffe hierfür in ausreichenden Mengen zur Verfügung. Details zu Impfschema, Fristen, Impfstoffen, Standorten und zum Ablauf auf den Impfstraßen sowie weitere nützliche Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung finden Sie unter  www.impfen.steiermark.at

Bereits jetzt ergibt sich für spezielle Personengruppen (Menschen ab 60 Jahren sowie altersunabhängig Risikopersonen, deren Auffrischungsimpfung schon mindestens vier Monate zurückliegt) die Notwendigkeit zur Vornahme einer zweiten Auffrischungsimpfung (5. Impfung). Dies bedarf eines individuellen Beratungsgesprächs, welches idealerweise mit dem behandelnden Arzt, bzw. der behandelnden Ärztin, in einer der steirischen Impfordinationen durchgeführt wird. Auf den Impfstraßen des Landes werden diese Impfungen im Moment noch nicht angeboten.

Graz, am 15. September 2022

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