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Nachweis von Geflügelpest im Bezirk Graz-Umgebung

Vogelgrippe: Betroffene Gebiete der Schutzzone im Bezirk Graz-Umgebung und der Überwachungszone in der Landeshauptstadt Graz und in den Bezirken Graz-Umgebung und Weiz.

Graz (10. November 2022).- Nachdem es seit zwei Jahren europaweit Ausbrüche der Geflügelpest („Vogelgrippe“) gibt und bereits im Vorjahr ein kleiner steirischer Hühnerbetrieb betroffen war, wurde diese Tierseuche am 09.11.2022 auch in einem Betrieb im politischen Bezirk Graz-Umgebung festgestellt. Bei dem Betrieb handelt es sich um einen Kleinbestand mit zirka 250 Tieren, in dem hobbymäßig verschiedene Rassen von Hühnern, Gänsen und Enten gehalten werden.

Schutz- und Überwachungszone
Zur Ursache des Seuchenausbruchs laufen derzeit noch epidemiologische Erhebungen. Als Konsequenz hat die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde den betroffenen Bestand amtlich gesperrt und die schmerzlose Tötung des betroffenen Geflügels veranlasst. Weiters wurden eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern um den Seuchenbetrieb eingerichtet. Die Überwachungszone betrifft auch Teile des politischen Bezirkes Weiz sowie der Landeshauptstadt Graz.

Im Umkreis von drei Kilometern um den Verdachtsbetrieb befinden sich 144 Geflügelbetriebe mit zirka 11.000 Stück Geflügel. Im Umkreis von zehn Kilometern um den Verdachtsbetrieb befinden sich 560 Betriebe mit ca. 47.000 Stück Geflügel.

Maßnahmen in den Zonen
In der Schutz- und Überwachungszone müssen Geflügel haltende Betriebe ihre Tiere durch Stallhaltung oder durch Netze oder Dächer vor einem Kontakt mit Wildvögeln schützen und strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten.

Unter anderem müssen Tierhalter für geeignete Desinfektionsmaßnahmen an den Zugängen zu den Stallungen sorgen und müssen Aufzeichnungen über alle Personen führen, die den Betrieb besuchen. Weiters besteht die Verpflichtung, Anstiege der Erkrankungs- oder Todesraten bzw. deutliche Produktionsrückgänge unverzüglich der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Verbringungen zu anderen Betrieben oder zum Schlachthof dürfen nur nach amtstierärztlicher Kontrolle und behördlicher Genehmigung erfolgen und Veranstaltungen mit Geflügel oder anderen Vögeln (z.B. Ausstellungen, Märkte, Brieftaubenbewerbe etc.) sind vorübergehend verboten.

In den nächsten Wochen werden alle Geflügelbetriebe in der Schutzzone und eine Stichprobe der Geflügelbetriebe in der Überwachungszone amtstierärztlich kontrolliert. Sollten dabei keine weiteren Seuchenfälle festgestellt werden, können die Zonen nach der Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebs nach 30 Tagen wieder aufgehoben werden.

Betroffene Gemeinden bzw. Gemeindeteile
Folgende Gemeinden bzw. Gemeindeteile befinden in den ausgewiesenen Schutz- und Überwachungszonen:

Gemeinden in der Schutzzone:
Bezirk Graz-Umgebung:

  • Kumberg
  • Eggersdorf bei Graz mit den Katastralgemeinden Hart bei Eggersdorf, Haselbach und Purgstall

Gemeinden in der Überwachungszone:
Bezirk Graz-Umgebung:

  • Kainbach bei Graz
  • Sankt Radegund bei Graz
  • Weinitzen
  • Stattegg mit der Katastralgemeinde Stattegg
  • Eggersdorf bei Graz mit den Katastralgemeinden Affenberg, Brodersdorf, Edelsbach, Eggersdorf, Höf und Präbach

Bezirk Weiz:

  • Gutenberg-Stenzengreith
  • Mitterdorf an der Raab
  • Mortantsch
  • Ludersdorf-Wilfersdorf mit den Katastralgemeinden Pircha und Wilfersdorf
  • Naas mit der Katastralgemeinde Birchbaum
  • Sankt Ruprecht an der Raab mit den Katastralgemeinden Arndorf, Dietmannsdorf, Fünfing bei St. Ruprecht, Grub, Neudorf bei St. Ruprecht, St. Ruprecht an der Raab, Unterfladnitz und Wolfsgruben bei St. Ruprecht
  • Weiz mit den Katastralgemeinden Farcha, Krottendorf, Preding, Reggerstätten und Weiz

Stadt Graz:

  • die Katastralgemeinden Graz Stadt-Fölling, Ragnitz, Stifting, Graz Stadt-Weinitzen und Wenisbuch

Meldeverpflichtungen:
Erinnert wird an die bundesweit geltende Verpflichtung, die Haltung von Geflügel der Behörde zu melden und verendet aufgefundene Wasservögel und Greifvögel der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierärztin/Amtstierarzt) zu melden. Die Tiere sollen am Fundort belassen werden, die Bergung und weitere Untersuchung wird von der Behörde veranlasst.

Graz, am 10. November 2022

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