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Künftig soll im Ausnahmefall die Entnahme von Fischottern erlaubt werden

Land schickt Verordnungsentwurf in Begutachtung

Graz (22. November 2022).- Unter strengen Auflagen dürfen künftig zum Schutz von Teichwirtschaften landesweit bis zu 40 Fischotter eingefangen werden. Das sieht eine Verordnung des Landes Steiermark vor, die ab heute zur Begutachtung aufliegt.

Mitte des vorigen Jahrhunderts war der Fischotter in der Steiermark so gut wie ausgerottet. Erst in den 1990er-Jahren begann er, sich hierzulande wieder auszubreiten – einerseits auf Grund der Unterschutzstellung durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU, andererseits durch Maßnahmen des Naturschutzes, die ihm wieder Lebensraum schafften. Mittlerweile leben in der Steiermark wieder rund 825 Fischotter. So wichtig das für den Erhalt der Artenvielfalt ist – für die Fischereiwirtschaft ist das eine Herausforderung, da die Tiere die Fischteiche als willkommene Nahrungsquellen sehen.

Daher setzt das Land Steiermark schon seit dem Jahr 2016 Maßnahmen, die die Teichwirte dabei unterstützen, die vom Fischotter verursachten Verluste einzudämmen. Für die fachliche Beratung im Konflikt Fischotter-Teichwirt-Angler wurde ein Fischottermanagement eingerichtet, das für alle Beteiligten als Anlaufstelle für Fragen zum Fischotter, seine Lebensweise sowie seine Ökologie dient und über effektive Abwehrmaßnahmen an Teichanlagen informiert.

Außerdem hat das Land eine Förderung initiiert, die Teichwirte bei der Umsetzung von Abwehrmaßnahmen finanziell unterstützt. Bei der Errichtung von Fix- und Elektrozäunen zahlt das Land bis zu 3.000 Euro dazu.

Neuer Verordnung regelt Ausnahmen vom Jagdverbot
Darüber hinaus legt das Land Steiermark heute eine Verordnung zur Begutachtung vor, die auf der Grundlage des Artikel 16 der FFH-Richtlinie basiert. Sie ermöglicht es, künftig Fischotter zur Verhütung ernster Schäden an nicht einzäunbaren Teichanlagen, die der Zucht oder Produktion von Fischen oder anderen Wassertieren zu Speisezwecken dienen, einzufangen und von speziell geschulten Jägerinnen und Jägern weidmännisch zu erlegen. Die Kriterien für die Ausnahmen sind streng: Sie gelten lediglich für Jungtiere und erwachsene Männchen. Weibchen, die trächtig sein oder Junge haben könnten, müssen sofort wieder frei gelassen werden. Landesweit dürfen jährlich höchstens 40 Tiere entnommen werden, die zuvor mittels Lebendfallen eingefangen werden müssen. Jeder Lebendfang, jede Erlegung und jede Freilassung ist zu dokumentieren und mit Angabe des Gewichtes innerhalb von 24 Stunden der Landesregierung schriftlich zu melden. Außerdem ist die Verordnung, die mit Beginn 2023 in Kraft treten soll, auf drei Jahre befristet.

Statements:
Landesrätin Ursula Lackner: „Die Population des Fischotters hat sich in den letzten Jahren so stark entwickelt, dass nun Maßnahmen getroffen werden können und müssen, um ernste Schäden zu vermeiden. Natürlich haben wir in der Verordnung auf der strengen FFH-Richtlinie basierende Auflagen verankert, um den Bestand an Fischottern weiterhin nachhaltig abzusichern.“

Landesrat Johann Seitinger: „Die rasant wachsende Fischotter-Population verursacht massive Schäden in der steirischen Teichwirtschaft und bedroht die Fischbestände in den Gewässern. Diese Verordnung ist ein Schritt in die richtige Richtung und ich hoffe, dass damit mittelfristig auch der Selbstversorgungsgrad mit frischen Fischen aus der Steiermark, der aktuell nur rund sieben Prozent beträgt, erhöht werden kann.“

Graz, am 22. November 2022

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